Eine neue gemeinsame Rechtsgrundlage
Der Reformvertrag von Lissabon schafft keinen neuen einheitlichen Vertrag, sondern ist ein klassischer Änderungsvertrag. Das bedeutet, dass dadurch die beiden Grundlagenverträge "Vertrag über die Europäische Union" sowie der "Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft" (EG-Vertrag) geändert werden. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wird der EG-Vertrag in "Vertrag über die Arbeitsweise der Union" (VAEU) umbenannt. Beide Verträge haben den gleichen rechtlichen Stellenwert.

Mit der Abschaffung der Drei-Säulen-Struktur wird die Gemeinschaftsmethode auch auf den Bereich Justiz und Inneres ausgeweitet und das Europäische Parlament als Mitgesetzgeber gestärkt. Das Mitentscheidungsverfahren wird in das ordentliche Gesetzgebungsverfahren umbenannt und zum Regelfall. Klar geregelt wird auch die Kompetenzverteilung zwischen EU und ihren Mitgliedsstaaten. Alle nicht ausdrücklich der EU zugeordneten Zuständigkeiten verbleiben bei den Mitgliedstaaten. Es wird klargestellt, dass nur die Mitgliedstaaten der EU Kompetenz übertragen und ihr wieder entziehen können. Mit dem Reformvertrag erhält die EU eigene Rechtspersönlichkeit. Ebenso werden ihre Rechtsakte vereinfacht.
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