Ausweitung der Gemeinschaftsmethode

Die Abschaffung des Drei-Säulen-Modells

Das bisherige Drei -Säulenmodell im Detail: Die erste Säule umfasst die Europäischen Gemeinschaften (im Kern den Binnenmarkt), die zweite Säule den Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik und die dritte Säule die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz in Strafsachen. Für die Politikfelder der jeweiligen Säulen gelten unterschiedliche Rechtsetzungsverfahren. Dadurch ist die gemeinsame Handlungsfähigkeit eingeschränkt.

Die Säulenstruktur wird nun abgeschafft. Das bedeutet, dass für die verschiedenen bisherigen Gemeinschaftspolitiken (z.B. Binnenmarkt) sowie für die polizeiliche und justizielle künftig grundsätzlich die Gemeinschaftsmethode gilt. Dadurch kann in diesen Bereichen in der Regel das Europäische Parlament gleichberechtigt mitentscheiden und der Europäische Gerichtshof seine Kontrollbefugnis ausüben. Ausnahme bleibt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, für die weiterhin besondere Vorschriften gelten, wie etwa Einstimmigkeit bei der Beschlussfassung.

Was ist die Gemeinschaftsmethode?

  • Das Initiativrecht für einen Rechtsakt liegt bei der Europäischen Kommission.
  • Nationale Parlamente können prüfen, ob der Rechtsakt dem Prinzip der Subsidiarität widerspricht.
  • Bei der Beschlussfassung im Rat kommt die qualifizierte Mehrheitsentscheidung zur Anwendung.
  • Im Gesetzgebungsverfahren ist die gleichberechtigte Mitwirkung des EU-Parlaments vorgesehen.

Der Europäische Gerichtshof wacht als oberste Instanz über die Rechtmäßigkeit der von der EU getroffenen Maßnahmen.

Was ist das ordentliche Gesetzgebungsverfahren

Das bisherige Mitentscheidungsverfahren wird durch den Vertrag von Lissabon in "ordentliches Gesetzgebungsverfahren" umbenannt. Dieses wird zum Regelfall und stellt das Europäische Parlament als Mitgesetzgeber dem Rat gleich.