Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament ist das von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt, das letzte Mal im .

Der Plenarsaal des EU-Parlaments (© European Community, 2007)
Die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments wird nicht mehr im Vertrag selbst geregelt, sondern auf Initiative und mit Zustimmung des Europäischen Parlaments einstimmig vom Europäischen Rat beschlossen.
Dabei kommt das Prinzip der "degressiv proportionalen" Verteilung der Sitze zur Anwendung. Dadurch dürfen kleine Mitgliedstaaten im Verhältnis zu Bevölkerungsgröße mehr Abgeordnete als große Staaten ins Parlament entsenden. Jeder Mitgliedstaat verfügt über mindestens sechs und höchstens 96 Sitze. Gemäß dem Vertrag von Nizza wurde die Zahl der Europaabgeordneten von 785 auf 736 reduziert. Laut dem Vertrag von Lissabon darf die Zahl der Abgeordneten 751 nicht übersteigen. Theoretisch würden ab Inkrafttreten des neuen Vertrages einige Mitgliedsstaaten Abgeordnete verlieren, andere, wie zum Beispiel Österreich welche dazu gewinnen. An einer Übergangsregelung für die laufende Legislaturperiode wird derzeit gearbeitet.
Österreich ist in der Legislaturperiode 2009 bis 2014 mit 17 Mandatarinnen und Mandataren im Europäischen Parlament vertreten. Ab 2014 wird Österreich definitiv 19 Mitglieder des Europäischen Parlaments stellen.
Darüber hinaus werden die Rechte des Europäischen Parlaments weiter ausgebaut und verstärkt. In fast allen von der Europäischen Union behandelten politischen Themenfelder muss somit die Zustimmung des Parlaments vorliegen. Das gilt für so wichtigen Bereiche, wie Budget, Landwirtschaft und Innen- und Justizpolitik.