Das Schengener Abkommen
Was ist "Schengen"?
In der kleinen Stadt Schengen in Luxemburg wurden 1985 und 1990 Abkommen unterzeichnet, die den freien Personenverkehr und den Abbau von Grenzkontrollen im europäischen Binnenmarkt zum Ziel haben.
Die Schengener Abkommen stehen für:
- die Abschaffung von Personenkontrollen an den Grenzen zwischen den Ländern des Schengenraumes
- gemeinsame Regeln für die Kontrollen an den Außengrenzen
- eine gemeinsame Visa-Politik
- eine verstärkte Zusammenarbeit von Polizei und Justiz, die den Wegfall der Grenzkontrollen erst möglich machte.
Eine Schutzklausel erlaubt allen Schengen-Ländern, im Falle einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit die Kontrollen vorübergehend wieder einzuführen.
Für wen gelten die Schengen-Regelungen?
Seit 12. Dezember 2008 bilden 25 Staaten den Schengenraum.
Ausführliche Beschreibung der Europakarte
Legende
- Dunkelblau: Staaten der Europäischen Union im Schengenraum
- Grün: Staaten im Schengenraum, die keine Mitglieder der Europäischen Union sind.
- Graublau: Staaten der Europäischen Union, die noch nicht im Schengenraum sind.
Dazu zählen 22 EU-Staaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland , Finnland, Frankreich, Italien, Griechenland, Malta, Lettland, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
Auch Nicht-EU-Mitglieder haben das Abkommen unterzeichnet und sind damit assoziierter Teil des Schengenraumes. Dazu gehören Norwegen, Island und seit 12. Dezember 2008 die Schweiz.
Zwei EU-Länder, nämlich Großbritannien und Irland, beteiligen sich hingegen nur an der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz, an der Bekämpfung der Drogenkriminalität sowie am Schengener Informationssystems SIS.
Zu den Beitrittskandidaten sind die EU-Staaten Bulgarien, Rumänien und Zypern zu zählen, sowie Liechtenstein als Nicht-EU-Mitglied.