EuGH bestätigt Buchpreisbindung

Erstellt am: 12. Mai 2009
Bundespressedienst/jur

Aufatmen in der heimischen Buchbranche: Die Preisbindung für Bücher bleibt Österreich erhalten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Allerdings muss Österreich die Importregelung des Buchpreisbindungsgesetzes ändern, da die derzeitige nationale gesetzliche Regelung für ausländische Buchanbieter einen Wettbewerbsnachteil darstellt.

Dass Bücher österreichweit das Gleiche kosten, befand der EuGH als rechtlich in Ordnung. Das Kulturgut Buch erschwinglich zu halten, rechtfertige den Erhalt der Buchpreisbindung. EU-rechtswidrig ist jedoch die österreichische Preisbindung für deutschsprachige Bücher. Grund: Für in- und ausländische Verleger gelten nicht die gleichen Regeln. In Österreich seien inländische Verleger im Vorteil, weil sie ihre Preise selbst festlegen können, während das nationale Buchpreisbindungsgesetz ausländischen Verlegern verbiete, eigene Preise für die nach Österreich importierten deutschsprachigen Bücher festzusetzen, erklärt der EuGH.

Als Änderung regt er an, dass Importeure und ausländische Verleger ihre Verkaufspreise für den österreichischen Markt selbst gesondert bestimmen. Sie könnten beispielsweise, die unterschiedliche Mehrwertsteuer für Bücher (Deutschland: sieben Prozent, Österreich: zehn Prozent) ausgleichen, sodass Bücher in Deutschland und Österreich gleich viel kosten.

Konsequenzen

Welche Auswirkungen eine Gesetzesänderung auf Konsumentinnen und Konsumenten hat, ist bislang noch nicht abzusehen. Ein Purzeln der Buchpreise ist jedoch nicht zu erwarten. Die Buchbranche ist sich einig, dass sich mögliche Verbilligungen im Cent-Bereich bewegen.

Während der Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft Österreichs laut orf.at damit rechnet, dass deutsche Verlage für Österreich einen Schwellenpreis festsetzen, glaubt der Hauptverband des österreichischen Buchhandels an "keine Änderungen für den Konsumenten".

Reaktionen

Der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels reagierte gelassen auf das Urteil, das die nationale Buchpreisbindung nicht in Frage stellt. Eine kleine Korrektur der Importregelung des Bundesgesetzes über die Preisbindung bei Büchern sei ausreichend, um die Buchpreisbindung insgesamt europarechtskonform zu machen, heißt es in einer Aussendung.

Ein Gesetzesvorschlag, die deutschen Verlagen Empfehlungen für den Buchpreis in Österreich erlaubt, soll noch im Mai 2009 in Begutachtung gehen, so der Fachverband.

Wenig besorgt zeigte sich auch Gerhard Ruiss. Es handle sich um keine Attacke auf den festen Ladenpreis, so der Geschäftsführer der IG Autorinnen und Autoren gegenüber den Medien.

Causa Libro

Der Streit um Buchpreise in Österreich schwelt schon seit längerem: 2006 bewarb die österreichische Handelskette Libro Bücher zu deutschen Preisen (19,90 Euro), die unter den festgelegten österreichischen Mindestverkaufspreisen (20,50 Euro) lagen. Dagegen klagte der Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft, der die Preise für deutschsprachige importierte Bücher festsetzt. Der Fachverband rechnet zum deutschen Nettofestpreis die österreichische Mehrwertsteuer hinzu. Weil diese hierzulande zehn Prozent (Deutschland: Sieben Prozent) beträgt, sind Bücher in Österreich teurer.

Das zuständige österreichische Gericht entschied zunächst, dass die Preisbindung "aus kulturellen Gründen und zur Erhaltung der Medienvielfalt gerechtfertigt" sei. Die Entscheidung wurde durch das Rekursgericht bestätigt. Libro focht die Entscheidung des Rekursgerichts vor dem Obersten Gerichtshof an. Dieser verwies den Fall schließlich an den EuGH.

Dieser gab Libro Recht: "Das Verbot für Importeure deutschsprachiger Bücher, einen vom Verleger im Verlagsstaat festgesetzten oder empfohlenen Letztverkaufspreis zu unterschreiten, stellt eine Behinderung des freien Warenverkehrs dar, die nicht gerechtfertigt werden kann", erklärt der EuGH in seinem Urteil.

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