Europas Blue Card ist keine Green Card

Erstellt am: 16. Juli 2009
Bundespressedienst/jur

Frau im Labor

Anfang Juni beschloss der EU-Ministerrat die lange umstrittene EU-Richtlinie zur einheitlichen Arbeitsgenehmigung für hochqualifizierte Fachkräfte ("Blue Card"). Die Richtlinie wurde am 18. Juni im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen. Spätestens 2011 öffnet die EU ihre Grenzen für hochqualifizierte Arbeitskräfte – auf Druck einiger Mitgliedstaaten jedoch unter strengeren Voraussetzungen für die Gewährung der Karte als ursprünglich geplant.

Ab 2011 sollen Fachkräfte etwa aus China, Russland oder Indien mit einer Blue Card nach Europa kommen können. Wer jedoch eine Blue Card, die bis zu vier Jahre gültig ist, haben will, muss folgende Kriterien erfüllen: einen gültigen Arbeitsvertrag (oder eine feste Arbeitszusage für mindestens ein Jahr), einen Hochschulabschluss (oder vergleichbare fünfjährige Berufserfahrung) und der potenzielle Job in der EU muss mindestens eineinhalb Mal so hoch dotiert sein, wie das durchschnittliche Bruttoeinkommen in dem Land, in dem gearbeitet werden will. (Zum Vergleich: 2007 lag der durchschnittliche österreichische Bruttojahresverdienst laut Statistik Austria bei 23.613 Euro.)

Aufenthalt mit Ablaufdatum

Die Karte berechtigt nicht, in jedem EU-Land zu arbeiten, sondern muss – wie die einzelstaatliche Arbeitserlaubnis – in jedem Land gesondert beantragt werden. Auch bleibt es weiterhin Sache der EU-Länder zu entscheiden, ob das Jobprofil am heimischen Arbeitsmarkt auch gebraucht wird. Es gibt keine Quoten pro Mitgliedstaat. Nationale Verfahren zur Zulassung von Arbeitskräften bleiben neben dem Blue Card-Aufnahmeverfahren bestehen. In Österreich soll beispielsweise ab 2010 die Rot-Weiß-Rot-Card die Einwanderung neu regeln: Zuwanderer aus Nicht-EU-Staaten erhalten eine der Karten als Niederlassungs- und Arbeitsbewilligung nur, wenn sie Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse erfüllen und ihre Qualifikation die Bedürfnisse des österreichischen Arbeitsmarktes abdeckt.

Die EU-Richtlinie sieht vor, dass über Anträge auf eine Blue Card maximal nach 90 Tagen entschieden werden muss. Wer seinen Job verliert und mehr als drei Monate arbeitslos ist, dem droht der Entzug der Blue Card.

Nach Ablauf ihrer Gültigkeit kann die Blue Card verlängert werden. Nach 18 Monaten können sich Bewerberinnen und Bewerber auch um einen Arbeitsplatz in einem anderen EU-Land bewerben. Nach fünf Jahren ist ein ständiger Aufenthalt in der EU möglich.

Wo liegen nun die Vorteile dieser Karte? Zum einen wird der Familiennachzug erleichtert. Aufenthaltserlaubnisse für die Familienangehörigen müssen spätestens sechs Monate nach Antragseingang bewilligt werden (Laut EU-Richtlinie betreffend das Recht auf Familienzusammenführung können Ehegatte/Ehegattin, minderjährigen Kinder des Ehepaares einschließlich adoptierter Kinder das Recht auf Familienzusammenführung in Anspruch nehmen. Den Mitgliedstaaten steht es frei, zur Familienzusammenführung für direkte Verwandte ersten Grades in aufsteigender Linie, volljährige, unverheiratete Kinder, nicht eheliche Lebenspartner eigene Bestimmungen zu erlassen). Zum anderen sieht die Blue Card eine Gleichstellung im sozial- und arbeitsrechtlichen Bereich zu den Bürgerinnen und Bürgern des Staates vor, in dem gearbeitet wird. Dies bezieht sich sowohl auf Arbeitsbedingungen wie Bezahlung oder Arbeitsplatzsicherheit als auch auf Weiterbildung, Anerkennung von Qualifikationen sowie auf die Sozialversicherung und Steuervergünstigungen.

Dänemark, Großbritannien und Irland beriefen sich auf ihre Zusatzprotokolle zum EU-Vertrag und sind von der Geltung der Richtlinie ausgenommen. Alle anderen EU-Länder - wie auch Österreich - müssen die Richtlinie nun innerhalb der zweijährigen Frist in das nationale Recht umsetzen.

Frattinis Vision

Der Plan, in der EU ein Papier nach dem Vorbild der us-amerikanischen Green Card einzuführen, existiert schon seit längerem. Bereits vor etwa zwei Jahren wollte der frühere Kommissar für Justiz und Inneres Franco Frattini eine Blue Card, benannt nach der blauen Farbe der EU-Flagge, als europaweit gültige, unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Fach- und Führungskräfte aus Drittländern etablieren. Er stieß jedoch auf Widerstand. Einige Mitgliedsländer kritisierten seine Pläne als Einmischung in ihre Innenpolitik.

Dabei sprachen die Zahlen für Frattinis Vorschlag: Verglichen mit den Vereinigten Staaten, Kanada oder Australien sind Österreich und andere Mitgliedstaaten im Nachteil, wenn es darum geht, Fachkräfte anzulocken. In einer Rede verwies Frattini darauf, dass 55 Prozent der hochqualifizierten Arbeitsmigrantinnen und -migranten in die USA gehen und nur fünf Prozent in die EU. Die Mehrheit der Minderqualifizierten (85 Prozent) habe die EU-Staaten zum Ziel.

Eine rasch und unbürokratisch ausgestellte Blue Card sollte die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte in den EU-Raum attraktiver machen und erleichtern. Auf Druck einiger Mitgliedstaaten wurden die EU-Pläne stark abgeschwächt. So gilt die Blue Card etwa nicht als Arbeitserlaubnis im gesamten EU-Raum, sondern kann nur für ein Land beantragt werden. Kritische Stimmen sind der Ansicht, dass diese Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für Spitzenkräfte zu bürokratisch sei, um eine ernstzunehmende Konkurrenz zur us-amerikanischen Green Card darzustellen. Auch die beschränkte Geltungsdauer der Blue Card stellt einen Kritikpunkt dar. Die Green Card ist, solange sich die berechtigte Person zumindest einmal im Jahr in den USA aufhält, unbegrenzt gültig.

Sprachprobleme

Ein Problem könnte auch die europäische Sprachenvielfalt darstellen. Selbst wenn sich Englisch in weiten Teilen Europas bereits als zweite Sprachen neben der jeweiligen Landessprache etabliert hat, ist die englische Sprache wohl für viele Hochqualifizierte ein Hauptaspekt, sich gleich für eine Green Card zu bewerben.

Einer weiteren Ursache für die geringe Attraktivität der EU als Einwanderungsziel für Spitzenkräfte aus Drittländern – nämlich die unterschiedlichen Zulassungssysteme, die es potenziellen Arbeitsmigrantinnen und – migranten erschwert, problemlos innerhalb der EU den Arbeitsplatz zu wechseln – tritt die Blue Card nicht entgegen: Sie ist nur im ausstellenden Land gültig. Eine Blue Card, die EU-weit als Arbeitsbewilligung gilt, wurde von den Mitgliedsländern abgelehnt.

Bevölkerungswissenschafter beurteilen zwar die Blue Card als einen Schritt in die richtige Richtung, sie sei aber nicht großzügig genug. Hochqualifizierte könnten beispielsweise die Gütigkeit der Blue Card als zu kurz für eine erfolgreiche Integration empfinden.