Zartes Klonfleisch in Pfeffersauce
Bei "Klonen" denken wohl viele eher an Frankenstein-ähnliche Monster, Ohren, die am Rücken wachsen und ähnliche nicht gerade appetitanregende Dinge. "Klonfleisch" scheint daher alles andere als ein markentauglicher Renner zu werden.
Erstellt am 11. Dezember 2009
Bundespressedienst/imb
Am 22. Juni 2009 haben die Agrarministerinnen und Agrarminister der EU-Mitgliedstaaten beschlossen, Klonfleisch prinzipiell zuzulassen. Allerdings verlangen die Minister eine Kennzeichnung von Lebensmittel, die aus Klonfleisch bestehen oder solches beinhalten. Diese Regelung ist eine Übergangslösung, da es noch keine praktischen Erfahrungen mit dieser Materie gibt. Bisher gibt es keine konkrete Anträge, Klonfleisch in der EU zu vertreiben.
Beim sogenannten Klonfleisch handelt es sich nicht um das Fleisch geklonter Tiere, hier ist die Fleischverarbeitung ohnedies verboten, sondern um das Fleisch der Nachkommen geklonter Tiere. Das Klonen in der Zucht bedeutet auch nicht das uneingeschränkte Kopieren eines Tieres, sondern das einmalige Kopieren eines wertvollen Zuchttieres, welches dann durch "herkömmliche" künstliche Befruchtung für die tausendfache Nachkommenschaft sorgt.
Xerox-Kuh
Das Holstein-Rind zum Beispiel ist in den USA und in Kanada eine beliebte Milchkuh mit einer erwartbaren Milchleistung von 8.000 Kilogramm pro Jahr. Dementsprechend gefragt ist das Sperma von Zuchtbullen dieser Rasse. Einer der legendären Bullen war Hanoverhill Starbuck, der es mit Hilfe von künstlicher Befruchtung auf die erstaunliche Summe von 200.000 Nachkommen brachte – bis 1998, als der Stier sein natürliches Ende fand. Zwei Jahre später gelang es den kanadischen Züchtern aus Zellen von Starbuck ein Kalb zu klonen. Starbuck 2 sorgt nun bereits eifrig für die Verbreitung des Holstein-Rindes. Seine Kinder sind somit Nachkommen eines geklonten Tieres und deren Fleisch kann als Klonfleisch und deren Milch als Klonmilch bezeichnet werden.
Der Verkauf und Verzehr von Klonfleisch ist in den USA seit 2008 ausdrücklich genehmigt.
Neuartige Lebensmittel
Im Rahmen der EU-Verordnung für neuartige Lebensmittel soll nun auch das Klonfleisch Eingang in eine gesetzliche Regelung finden. Als "neuartig" gelten Lebensmittel und Herstellungsverfahren, die vor 1996 im EU-Raum nicht gängig waren. Darunter fallen exotische Gerichte wie gegrillte Heuschrecken oder geröstete Larven ebenso wie aus Nanotechnik erzeugte Nahrung oder die Verwendung von Algen oder Plankton in der Lebensmittelerzeugung. Beim Klonfleisch ist man sich einig, dass dieses zwar erlaubt aber kennzeichnungspflichtig sein soll. Das letzte Wort zu diesem Thema wird jedoch die EU-Lebensmittelagentur Efsa haben. Die Agentur hält Klonfleisch zwar für unbedenklich, will jedoch noch weitere Studien durchführen.
Ethische und praktische Bedenken
Das Klonen bringt freilich ethische Bedenken mit sich. Es steht außer Frage, dass das Klonen oder das Züchten von Menschen jemals in einer zivilisierten Gesellschaft erlaubt sein könnte. Diese moralische Grenze sollte auch bei Tieren nicht überschritten werden, sagen Klon-Gegner. Über ethische und religiöse Bedenken hinaus muss klar sein, dass die Massenzucht von Nutztieren durch das Klonen eine neue Dimension erreichen wird. Der Artenvielfalt der Natur setzt der Mensch die Einheitsrasse entgegen. Die Holstein-Kuh in allen Ställen ist aus industrieller Sicht wirtschaftlicher als die natürlich gezeugte Kuh auf der grünen Weide. Der genetische Zufall, der für die Evolution eine große Rolle spielt, wird künstlich unterbunden. Die uneingeschränkte Zulassung von Klonfleisch wäre daher aus Sicht von Grün-Politikern ein falsches Signal an die Landwirtschaft.
Schlussendlich wird aber der Markt entscheiden, ob der Konsument Klon-Lebensmittel akzeptiert oder nicht. Voraussetzung dafür ist die Kennzeichnung solcher Produkte. Und diese Kennzeichnungspflicht ist Grundkonsens in der EU.
Reproduktives Klonen
Das Klonen hat eine lange Tradition in der Pflanzenzucht. Wann immer Sie einen Steckling Ihrer Zimmerpflanze an Bekannte weitergegeben haben, haben Sie Klontechnik angewandt. Pflanzen klonen sich im Rahmen der vegetativen Vermehrung auch ganz natürlich selbst, etwa wenn sie neue Knollen bilden.
Im Mensch- und Tierreich ist "natürliches Klonen" lediglich bei eineiigen Zwillingen zu beobachten.
Beim reproduktiven Klonen wird das Erbmaterial einer Zelle des zu klonenden Tieres isoliert. Dieser Zellkern wird bei einer befruchteten Eizelle anstelle ihres Zellkerns eingesetzt und die Eizelle von einer "Leihmutter" ausgetragen. Was hier so einfach klingt, ist aber ein hochkomplizierter Vorgang mit einer noch sehr geringen Erfolgsquote.
Ein vollkommen identisches Lebewesen wird auch durch das Klonen nicht geschaffen, da die Mitochondrien (1) der Eizelle die Erbinformationen beeinflussen. Auch hundertprozentige Klone müssen nicht vollkommen identisch aussehen. Bei den gefleckten Holstein-Rindern zum Beispiel wird zwar das Verhältnis zwischen dunklen und hellen Flecken vererbt, wo sich diese Flecken aber befinden ist die Folge reiner Zufälligkeiten.
(1) Mitochondrien sind ein wesentlicher Bestandteil von Zellen. Sie fungieren quasi als "Atmungs- und Verdauungsapparat", um die Zelle mit Energie zu versorgen. Mitochondrien verfügen über eigene DNA, also Erbinformation.