AUA, Lufthansa und die Wettbewerbshüter

Erstellt am: 30. Juli 2009
Aktualisiert am: 3. September 2009
Bundespressedienst/jur

Landendes Flugzeug über einer beleuchteten Landebahn

Landendes Flugzeug
(© EU-Kommission)

Die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission gehört zu den einflussreichsten Behörden der Europäischen Union. Ihre zentralen Aufgaben: Monopole und marktbeherrschende Stellungen von Unternehmen verhindern, Fusionen prüfen, fairen Wettbewerb garantieren, Subventionszahlungen kontrollieren und die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern wahren.

AUA-Übernahme

Dass sie auch zu den bekanntesten gehört, liegt an der hohen Medienpräsenz, die die Behörde durch ihre Fälle erreicht. Großkonzerne wie E.ON, Intel, Hofmann-La Roche, Opel oder Fiat – die Liste ihrer prominenten Gegner ist lang. Aktuelles Beispiel: Die geplante Übernahme von Austrian Airlines (AUA) durch den deutschen Lufthansa-Konzern. Bei der beabsichtigten Fusion der beiden Fluglinien befürchtet Neelie Kroes, EU-Kommissarin für Wettbewerb und Fusionskontrolle, dass auf einigen Strecken zu wenig Konkurrenz herrschen könnte und die Flugpreise dadurch steigen würden. Nachdem die deutsche Fluglinie die Auflagen (unter anderem: ausgewählte Start- und Landerechte aus Wettbewerbsgründen an Konkurrenten abzugeben) aus Brüssel akzeptierte, gab die Kommission am 31. Juli ihr Okay zur Übernahme und bestätigte diese durch einen formellen Beschluss am 28. August. Am 3. September wurden in Wien die abschließenden Verträge unterzeichnet.

Bei geplanten Zusammenschlüssen von Unternehmen prüfen die Wettbewerbshüter der Europäischen Union, welche Auswirkungen sie auf den europäischen Binnenmarkt haben. Denn nicht immer bringen Firmenfusionen Vorteile (beispielsweise neue Produkte effizienter entwickeln, Produktions- oder Vertriebskosten senken) für Verbraucherinnen und Verbraucher. 2007 untersagte die Kommission die geplante Übernahme von Air Lingus durch Ryanair. Grund: Sie befürchtete - ähnlich wie im Fall von AUA und Lufthansa - eine Einschränkung des Flugangebots, die zwangsläufig zu höheren Preisen führen würde. Die beiden größten Anbieter von Kurzstreckenflügen von und nach Irland hätten nach einer Fusion etwa 80 Prozent aller innereuropäischen Flüge nach Dublin abgewickelt.

Prüfung

Wann prüft die Kommission Firmenverschmelzungen? Nach der bisherigen Fusionskontrollverordnung, die 1990 in Kraft trat, ist die Europäische Kommission zuständig für Zusammenschlüsse zwischen Unternehmen mit einem weltweiten Gesamtumsatz von mindestens fünf Milliarden Euro und einem Einzelumsatz von mehr als 250 Millionen Euro im Europäischen Wirtschaftsraum. Auf diese Weise können Zusammenschlüsse im Rahmen eines einzigen Verfahrens beurteilt werden. Mehrere Verfahren in einzelnen EU-Ländern entfallen. Diese Regeln gelten für alle Fusionen - unabhängig vom Firmensitz, da selbst Zusammenschlüsse zwischen Unternehmen außerhalb der Europäischen Union den EU-Markt beeinflussen können, wenn diese gemeinschaftsweit geschäftlich tätig sind. Werden die Schwellenwerte nicht erreicht, prüfen die nationalen Wettbewerbsbehörden das Vorhaben.

Die Europäische Kommission kontrolliert auch Zusammenschlüsse, die von den Wettbewerbsbehörden der EU-Mitgliedstaaten an sie verwiesen wurden. Dies kann auf Antrag der beteiligten Unternehmen oder der Wettbewerbsbehörde eines EU-Mitgliedstaats geschehen. Erzielen die betroffenen Unternehmen jedoch mehr als zwei Drittel ihres europaweiten Umsatzes in ein und denselben EU-Mitgliedstaat, wird der Zusammenschluss von der Wettbewerbsbehörde dieses Landes überprüft. Grund: Sie ist in der Lage, die möglichen Auswirkungen einer Fusion besser zu beurteilen als die EU-Behörde.

Nach einer ersten Frist von 25 Arbeitstagen entscheidet die Kommission, ob sie dem Fusionsvorhaben zustimmt oder eine vertiefte Prüfungsphase ("Zweite Phase") einleitet. Das geschieht, wenn sie der Ansicht ist, dass der Zusammenschluss einen fairen Wettbewerb beeinträchtigt. Die Zweite Phase dauert in der Regel bis zu 90 Arbeitstage. Ist dieses Verfahren abgeschlossen, stimmt die Wettbewerbskommission dem Vorhaben mit oder ohne Auflagen zu oder untersagt die Übernahme, sollten die Firmen keine angemessenen Lösungen für die von der Kommission beanstandeten Wettbewerbsprobleme vorschlagen. Seit 1990 haben die Brüsseler Wettbewerbshüter von über 4.100 angemeldeten Zusammenschlüssen lediglich 20 untersagt.

Monopole

Für Microsoft war Brüssel bislang ein teures Pflaster. Die EU-Kommission führt gegen den Software-Giganten ein langjähriges Kartellverfahren wegen vermuteten Marktmissbrauchs. Im März 2004 verhängte sie ein Bußgeld von knapp einer halben Milliarde Euro gegen den amerikanischen Konzernriesen wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Position. Microsoft nutze seine Monopolstellung (weltweit laufen etwa 90 Prozent der PCs mit Windows) bei seinem Betriebssystem Windows aus, um seine Server-Programme besser zu vermarkten. Die EU-Kommission forderte, technische Informationen über sein Betriebssystem Windows zur Verfügung zu stellen. Dadurch sollte es auch konkurrierenden Firmen ermöglicht werden, ihre Software-Produkte mit dem Betriebssystem kompatibel zu machen. 2006 verhängte die Kommission über Microsoft zusätzlich ein Bußgeld in der Höhe von 280 Millionen Euro, weil der Konzern die Auflagen nicht erfüllte. Im Februar 2008 kam ein weiteres Bußgeld in Höhe von 899 Millionen Euro dazu - wieder wegen nicht erfüllter Auflagen.

Ende Juli 2009 beugte sich der Software-Riese im Streit um die Bündelung des PC-Betriebssystems Windows mit seinem Internet-Browser dem Druck der EU-Kommission. In Europa wird Microsoft Nutzerinnen und Nutzer seines neuen Betriebssystems Windows 7 die Installation eines Alternativ-Browsers zum Internet Explorer anbieten.

Unter bestimmten Umständen billigen die Brüsseler Wettbewerbshüter die Monopolstellung eines Unternehmens – etwa wenn eine kostenintensive Infrastruktur (Beispiel: Eisenbahnnetz) erforderlich ist oder eine öffentliche Dienstleistung (etwa im Sozial- und Bildungsbereich) gewährleistet sein muss.

Neben der Kontrolle von großen Fusionen und dem Kampf gegen illegale Geschäftsabsprachen überwacht die Kommission die Gewährung staatlicher Beihilfen. Sie prüft, ob Subventionen von Mitgliedstaaten an Unternehmen angemessen sind. Keinesfalls dürfen sie den Wettbewerb verzerren, in dem das Geld beispielsweise für eine Expansion der Firma oder für Werbe- und Marketingmaßnahmen verwendet wird.