Neues Logo für biologisches Essen

Die Europäische Kommission hat den Sieger des Wettbewerbs um das neue EU- Bio-Logo bekannt gegeben. Ab 1. Juli 2010 wird das "Euro-Blatt" alle verpackten Bioprodukte zieren, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt wurden und die notwendigen Normen erfüllen. Neben dem EU-Logo können auf den Erzeugnissen jedoch auch andere private, regionale oder nationale Logos abgebildet werden.

Bundespressedienst/msc
Erstellt am 11. Dezember 2009
Update: 9. Februar 2010

EU-Logo für Biolebensmittel

Das neue Bio-Logo findet sich ab Juli 2010 auf allen Bio-Produkten innerhalb der EU. (© Europäische Kommission)

Etwa 130 000 Personen haben online abgestimmt und aus den drei Entwürfen der Endausscheidung das neue Bio-Logo gewählt. Rund 60 Prozent stimmten für das "Euro-Blatt". Entworfen hat es Dusan Milenkovic, ein Student aus Deutschland. Neben der Verwendung des Logos auf Millionen von Produkten winken dem Designer des siegreichen Logos 6.000 Euro Preisgeld.

Freiwillige Kennzeichnung passé

Bislang erfolgt die Kennzeichnung biologischer Lebensmittel in der Europäischen Union auf freiwilliger Basis. Ab Juli 2010 müssen jedoch biologisch erzeugte Produkte eines EU-Mitgliedslandes verpflichtend mit einem einheitlichen Logo gekennzeichnet werden. Dies soll der besseren Orientierung der Konsumentinnen und Konsumenten dienen. Die Europäische Kommission hat dafür einen Wettbewerb ausgeschrieben. Aus fast 3.500 Einsendungen junger Designerinnen und Designern aus der EU standen bis Ende Jänner 2010 drei Vorschläge zur Wahl. Die entsprechende Vorauswahl wurde von einer Jury getroffen.

Irreführende Bezeichnungen verhindern

Logo: Biologische Landwirtschaft

Das bestehende Logo ist in die Jahre gekommen und soll nun ersetzt werden.

Der Wettbewerb war Baustein einer ganzen Reihe von Maßnahmen der Europäischen Union, um die Kennzeichnung von Lebensmitteln innerhalb des gemeinsamen Binnenmarktes sinnvoll zu standardisieren. Neben der Frage, wo auf der Verpackung von den Produzenten welche Angaben über die Inhaltsstoffe gemacht werden müssen, geht es in diesem Zusammenhang auch um korrekte Produktbezeichnungen. Dafür ist bereits seit 1. Juli 2007 eine entsprechende Regelung in Kraft. Sie legt für die Verwendung von Adjektiven wie "gesund", "fettarm", "leicht" oder dergleichen gewisse Standards fest. Ziel bei all diesen Regelungen ist es, vergleichbare Informationen zur Verfügung zu stellen und irreführende Bezeichnungen zu verhindern.

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