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Das Europäische Parlament hat seine Unterstützung bei der Vergrößerung des Schengen-Raums zugesagt. Das Gebiet ohne innere Grenzkontrollen umfasst nunmehr 22 EU-Mitgliedstaaten (das heißt alle außer Zypern, Rumänien, Bulgarien, Irland und Großbritannien, wobei sich die beiden Letzteren bewusst gegen eine Teilnahme am Schengener Abkommen entschieden haben) sowie drei assoziierte Staaten (Norwegen, Island und die Schweiz).
Die EU stellt Mittel für Zusammenarbeitsmaßnahmen der EU-Mitgliedstaaten sowie für Überwachungssysteme (auf Schiffen, in Flugzeugen und in Form von Satelliten) zur Verfügung, die der Verbrechensbekämpfung dienen. Das Europäische Parlament wirkt maßgeblich an der Ausarbeitung der Bedingungen für die Einreise in die EU mit, die das reibungslose Überschreiten der Grenze ermöglichen sollen, ohne die interne Sicherheit zu gefährden.
Das Europäische Parlament hat Vorschriften zugestimmt, die die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung regeln. 2006 wurden zum Beispiel schätzungsweise 500.000 illegale Einwanderer in der EU aufgegriffen, und 40 Prozent von ihnen wurden schließlich wieder in ihr Ursprungsland zurückgeschickt.
Infolge der vom Europäischen Parlament gebilligten Initiativen können die Polizei beziehungsweise Richter aller EU-Mitgliedstaaten im Rahmen von EUROPOL beziehungsweise EUROJUST effizient zusammenarbeiten. Auf diese Weise konnten messbare Erfolge bei der Aufklärung zahlreicher grenzüberschreitender Kriminalfälle erzielt werden. Bei der Operation „Koala“ beispielsweise gelang es EUROPOL und EUROJUST gemeinsam, einen Pädophilenring mit weltweit 2.500 Mitgliedern zu sprengen.
2006 konnte die EU in 11 Mitgliedstaaten dank ihrer wirksamen Anti-Terrorismusmaßnahmen insgesamt rund 600 Terroranschläge vereiteln. Die EU-Mitgliedstaaten haben ihre Koordinierungsmechanismen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung wesentlich verbessert, was teilweise auf die von EUROPOL und EUROJUST bereitgestellten „Kooperationsplattformen“ zurückzuführen ist.
Das Europäische Parlament hat eine Richtlinie gebilligt, gemäß der Telefongesellschaften bestimmte Anrufdaten (Anrufer, Angerufener und Standort des Telefons sowie Internetkontakte) bis zu 24 Monate speichern müssen. Diese Richtlinie ist Teil einer Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens. Außerdem enthält das Gesetz Vorschriften zum Datenschutz.
Das Europäische Parlament hat maßgeblich an Gesetzen mitgewirkt, die den Verbrauchern bei Vertragsstreitigkeiten Schutz zusichern, und zwar sowohl in Bezug auf den Zugang zu Rechtsmitteln als auch die Gewährung von Rechtsschutz.
Das Europäische Parlament hat ein EU-Gesetz mit auf den Weg gebracht, das die gegenseitige Anerkennung von Urteilen der Familiengerichte der beteiligten Mitgliedstaaten sicherstellt und die Parteien dazu ermuntert, sich an eine Schlichtungsstelle für Familienstreitigkeiten zu wenden.
Herausgeber: Europäische Kommission, Generaldirektion Kommunikation
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