Binnenmarkt

  1. Wussten Sie, dass Sie dank des europäischen Binnenmarktes, der 1992 unter Mitwirkung des Europäischen Parlaments geschaffen wurde, mehr Geld in der Tasche haben?
  2. Wussten Sie, dass zwischen 1992 und 2006 2,75 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen wurden?
  3. Wussten Sie, dass das Europäische Parlament maßgeblich dazu beigetragen hat, den Wucher bei den Roaminggebühren zu stoppen?
  4. Wussten Sie, dass die EU einheitliche Verbraucherrechte garantiert, sodass Sie überall in der Europäischen Union unbesorgt einkaufen können?
  5. Wussten Sie, dass Sie es der EU zu verdanken haben, dass Sie Ihren Energieversorger frei wählen und dadurch Geld sparen können?
  6. Wussten Sie, dass Sie dank der EU leichter ein Unternehmen gründen und erfolgreich führen können, und dass die EU die Schaffung von Arbeitsplätzen im Dienstleistungssektor fördert?
  7. Wussten Sie, dass die EU unter Mitwirkung des Europäischen Parlaments besondere Vorschriften für Spielzeug, Elektrogeräte, Gasheizkessel usw. erlassen hat, damit Sie und Ihre Familie sicher leben und unbesorgt einkaufen können – ob auf dem Markt, im Geschäft oder online?
  8. Wussten Sie, dass die in der EU erhältlichen Kosmetikprodukte (zu denen auch Lippenstifte, Deos, Seife, Zahnpasta und Shampoos gehören) seit 2004 nicht mehr an EU-Tieren getestet wurden? Oder dass Kosmetikprodukte, deren Inhaltsstoffe an Tieren außerhalb der EU getestet wurden, auf dem EU-Markt nicht zugelassen werden?
  9. Wussten Sie, dass die EU Ihre Kinder vor übermäßiger Werbung schützt?
  10. Wussten Sie, dass es dank der EU jetzt eine einheitliche Notrufnummer für ganz Europa gibt?

Wussten Sie, dass Sie dank des europäischen Binnenmarktes, der 1992 unter Mitwirkung des Europäischen Parlaments geschaffen wurde, mehr Geld in der Tasche haben?

In jüngster Zeit hat der Binnenmarkt der EU einen jährlichen Wohlstandszuwachs von rund 240 Milliarden Euro beschert – dieser Zuwachs bringt Ihnen und allen anderen Bürgerinnen und Bürgern durchschnittlich 518 Euro mehr im Jahr ein. Möglich wurde dies durch den Abbau von Bürokratie und Handelsbeschränkungen dank harmonisierter Vorschriften und Produktnormen, wodurch wiederum der Wettbewerb, die Innovationstätigkeit und die Auslandsinvestitionen angekurbelt werden.

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Wussten Sie, dass zwischen 1992 und 2006 2,75 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen wurden?

Das Europäische Parlament hat entscheidend an der Gestaltung des Binnenmarktes in seiner heutigen Form mitgewirkt und so für den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen innerhalb der EU gesorgt.

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Wussten Sie, dass das Europäische Parlament maßgeblich dazu beigetragen hat, den Wucher bei den Roaminggebühren zu stoppen?

Die Gebühren für die Handynutzung im Ausland wurden europaweit um bis zu 60 Prozent gesenkt.

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Wussten Sie, dass die EU einheitliche Verbraucherrechte garantiert, sodass Sie überall in der Europäischen Union unbesorgt einkaufen können?

Die mit Hilfe des Europäischen Parlaments erlassene EU-Regelung schreibt jetzt vor, dass auf jedes gekaufte Produkt 2 Jahre Garantie gewährt werden müssen.

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Wussten Sie, dass Sie es der EU zu verdanken haben, dass Sie Ihren Energieversorger frei wählen und dadurch Geld sparen können?

Das Europäische Parlament hat den Monopolen der Gas- und Stromanbieter ein Ende bereitet und den Druck auf die Energieversorger erhöht, ihre Energie umweltfreundlicher und effizienter zu gewinnen.

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Wussten Sie, dass Sie dank der EU leichter ein Unternehmen gründen und erfolgreich führen können, und dass die EU die Schaffung von Arbeitsplätzen im Dienstleistungssektor fördert?

Mit Hilfe des Europäischen Parlaments wurden viele finanzielle, rechtliche und administrative Hindernisse in Europa beseitigt, die zuvor die Freizügigkeit, den freien Handel und den freien Wettbewerb behinderten.

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Wussten Sie, dass die EU unter Mitwirkung des Europäischen Parlaments besondere Vorschriften für Spielzeug, Elektrogeräte, Gasheizkessel usw. erlassen hat, damit Sie und Ihre Familie sicher leben und unbesorgt einkaufen können – ob auf dem Markt, im Geschäft oder online?

Die EU-Vorschriften verpflichten Hersteller und Händler zu einer Sicherheitsgarantie für die von ihnen auf den Markt gebrachten Produkte. Für Spielzeug gelten dabei besonders strenge Vorgaben. Überwacht wird die Einhaltung dieser Richtlinien durch die nationalen Behörden. Wird in einem Land ein fehlerhafter Artikel gefunden, so kann er dank eines Schnellwarnsystems in der ganzen EU umgehend aus dem Verkehr gezogen werden.

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Wussten Sie, dass die in der EU erhältlichen Kosmetikprodukte (zu denen auch Lippenstifte, Deos, Seife, Zahnpasta und Shampoos gehören) seit 2004 nicht mehr an EU-Tieren getestet wurden? Oder dass Kosmetikprodukte, deren Inhaltsstoffe an Tieren außerhalb der EU getestet wurden, auf dem EU-Markt nicht zugelassen werden?

Im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament hat die EU untersagt, dass Kosmetikprodukte und deren Inhaltsstoffe in ihrem Hoheitsgebiet an Tieren getestet werden und Produkte vermarktet werden, deren Inhaltsstoffe möglicherweise andernorts im Tierversuch getestet wurden. Sie können daher ganz sicher sein, dass dank der EU-Vorschriften und des Europäischen Parlaments kein Tier in einem EU-Land leiden musste, damit Sie gut aussehen oder verführerisch riechen.

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Wussten Sie, dass die EU Ihre Kinder vor übermäßiger Werbung schützt?

Die unlängst gemeinsam mit dem Europäischen Parlament erlassene Gesetzgebung legt neue strenge Vorschriften für an Kinder gerichtete audiovisuelle Werbung fest, die auch für audiovisuelle Mediendienste auf Abruf sowie für die Produktplatzierung gelten. Eine entgeltliche Produktplatzierung ist in Kinderprogrammen grundsätzlich verboten. Kinderprogramme mit einer Laufzeit von mehr als einer halben Stunde dürfen höchstens alle 30 Minuten einmal für Fernsehwerbung unterbrochen werden.

Diese allgemeinen Vorschriften ermöglichen es Ihnen auch, über die Grenzen hinweg Sender eines anderen Landes zu sehen, ohne dass hierdurch das landesspezifische Werberecht verletzt würde.

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Wussten Sie, dass es dank der EU jetzt eine einheitliche Notrufnummer für ganz Europa gibt?

Das Europäische Parlament hat gemeinsam mit der Europäischen Kommission dafür gesorgt, dass Sie den Rettungsdienst seit Januar 2009 in jedem EU-Land unter der einheitlichen Nummer 112 erreichen können.

Herausgeber: Europäische Kommission, Generaldirektion Kommunikation