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In jüngster Zeit hat der Binnenmarkt der EU einen jährlichen Wohlstandszuwachs von rund 240 Milliarden Euro beschert – dieser Zuwachs bringt Ihnen und allen anderen Bürgerinnen und Bürgern durchschnittlich 518 Euro mehr im Jahr ein. Möglich wurde dies durch den Abbau von Bürokratie und Handelsbeschränkungen dank harmonisierter Vorschriften und Produktnormen, wodurch wiederum der Wettbewerb, die Innovationstätigkeit und die Auslandsinvestitionen angekurbelt werden.
Das Europäische Parlament hat entscheidend an der Gestaltung des Binnenmarktes in seiner heutigen Form mitgewirkt und so für den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen innerhalb der EU gesorgt.
Die Gebühren für die Handynutzung im Ausland wurden europaweit um bis zu 60 Prozent gesenkt.
Die mit Hilfe des Europäischen Parlaments erlassene EU-Regelung schreibt jetzt vor, dass auf jedes gekaufte Produkt 2 Jahre Garantie gewährt werden müssen.
Das Europäische Parlament hat den Monopolen der Gas- und Stromanbieter ein Ende bereitet und den Druck auf die Energieversorger erhöht, ihre Energie umweltfreundlicher und effizienter zu gewinnen.
Mit Hilfe des Europäischen Parlaments wurden viele finanzielle, rechtliche und administrative Hindernisse in Europa beseitigt, die zuvor die Freizügigkeit, den freien Handel und den freien Wettbewerb behinderten.
Die EU-Vorschriften verpflichten Hersteller und Händler zu einer Sicherheitsgarantie für die von ihnen auf den Markt gebrachten Produkte. Für Spielzeug gelten dabei besonders strenge Vorgaben. Überwacht wird die Einhaltung dieser Richtlinien durch die nationalen Behörden. Wird in einem Land ein fehlerhafter Artikel gefunden, so kann er dank eines Schnellwarnsystems in der ganzen EU umgehend aus dem Verkehr gezogen werden.
Im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament hat die EU untersagt, dass Kosmetikprodukte und deren Inhaltsstoffe in ihrem Hoheitsgebiet an Tieren getestet werden und Produkte vermarktet werden, deren Inhaltsstoffe möglicherweise andernorts im Tierversuch getestet wurden. Sie können daher ganz sicher sein, dass dank der EU-Vorschriften und des Europäischen Parlaments kein Tier in einem EU-Land leiden musste, damit Sie gut aussehen oder verführerisch riechen.
Die unlängst gemeinsam mit dem Europäischen Parlament erlassene Gesetzgebung legt neue strenge Vorschriften für an Kinder gerichtete audiovisuelle Werbung fest, die auch für audiovisuelle Mediendienste auf Abruf sowie für die Produktplatzierung gelten. Eine entgeltliche Produktplatzierung ist in Kinderprogrammen grundsätzlich verboten. Kinderprogramme mit einer Laufzeit von mehr als einer halben Stunde dürfen höchstens alle 30 Minuten einmal für Fernsehwerbung unterbrochen werden.
Diese allgemeinen Vorschriften ermöglichen es Ihnen auch, über die Grenzen hinweg Sender eines anderen Landes zu sehen, ohne dass hierdurch das landesspezifische Werberecht verletzt würde.
Das Europäische Parlament hat gemeinsam mit der Europäischen Kommission dafür gesorgt, dass Sie den Rettungsdienst seit Januar 2009 in jedem EU-Land unter der einheitlichen Nummer 112 erreichen können.
Herausgeber: Europäische Kommission, Generaldirektion Kommunikation
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