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Das Europäische Parlament ist aktiv in die Reform der GAP eingebunden. Dank entsprechender Reformen in der Vergangenheit werden in der EU heute keine Lebensmittelberge mehr produziert. Vielmehr verfolgt die EU eine langfristige Politik zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums.
Mit Hilfe des Europäischen Parlaments konnte ein Schulobstprogramm eingeführt werden, das die Verteilung von Obst und Gemüse in europäischen Schulen finanziert. Außerdem hat das Europäische Parlament die neue Schulmilchregelung befürwortet, mit der die Verteilung von Milch, Käse, Joghurt und anderen nahrhaften Milchprodukten an alle Schulkinder bezuschusst wird.
Das Europäische Parlament hat an einer Reihe von Maßnahmen mitgewirkt, die gewährleisten sollen, dass der Verzehr von Lebensmitteln in Europa ungefährlich ist, und die zu einer gesunden Ernährung anregen sollen. Diese Maßnahmen decken die gesamte Nahrungsmittellieferkette „vom Erzeugerhof auf die Gabel des Endverbrauchers“ ab, legen Normen fest und schreiben die Überwachung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Nutztieren sowie von Pflanzen, Getreide und Lebensmittelimporten vor. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit steht der EU dabei als unabhängige wissenschaftliche Beratungsinstitution zur Seite.
Die EU setzt strenge Richtlinien für Bioprodukte fest und verhindert, dass die Hersteller von als „gesund“ deklarierten Nahrungsmitteln oder Diätprodukten ungenaue oder falsche Angaben machen. Laut der EU-Gesetzgebung zur Etikettierung von Lebensmitteln haben die Verbraucher Anspruch auf alle erforderlichen Hintergrundinformationen, damit sie eine bewusste Kaufentscheidung treffen können.
Um das vom Europäischen Parlament befürwortete Ziel zu erreichen, den Ausstoß an Treibhausgasen bis 2020 um 20 Prozent zu verringern, suchen Forscher nach neuen Möglichkeiten, wie sich Abfälle aus der Landwirtschaft (zum Beispiel Stroh oder Dung) als umweltfreundliche erneuerbare Energiequelle nutzen lassen.
Herausgeber: Europäische Kommission, Generaldirektion Kommunikation
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