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Der Glühfaden wird in den Haushalten Europas nach mehr als hundert Jahren langsam aber sicher ausglühen. Das hat die EU-Kommission nach Prüfung im EU-Parlament am 18. März 2009 beschlossen.
31.08.2009Bundespressedienst/imb
Die Verordnung sieht die schrittweise Abschaffung der Glühbirne bis 2012 als einen Teil der Ökodesign-Richtlinie vor. Ziel dieser Richtlinie ist es, Energie-Einsparungspotenziale voll auszuschöpfen. Das betrifft Beleuchtung ebenso wie Kühlschränke oder auch den Standby-Modus von Haushaltsgeräten.
Die erste Phase des Stufenplans trat am 1. September 2009 in Kraft. Matte Glühbirnen sowie klare Lampen über 100 Watt dürfen für den Haushaltsgebrauch in der EU nicht mehr produziert oder offiziell eingeführt werden. Wer unbedingt mag, kann sich weiterhin mit Lager- oder Restbeständen eindecken.
Phase zwei der Verordnung wurde mit dem Verkaufverbot von Glühbirnen mit mehr als 75 Watt Leistung eingeleitet. Seit 1. September 2010 dürfen nur noch Restbestände verkauft werden. Neue 75-Watt-Birnen werden nicht mehr hergestellt. Seit Anfang September 2010 gelten auch neue Beschriftungsregeln: Auf der Verpackung jeder Energiesparlampe muss unter anderem die Wärme des Lichts stehen, die Lichtstärke, die Lebensdauer der Lampe sowie die Zeitdauer nach dem Einschalten, bis die Lampe leuchtet.
Anders als es manche Medienberichte scheinen lassen, heißt das nicht, dass die Benutzung dieser Glühbirnen nun seit 1. September 2009 unter Strafe verboten ist. Die Verordnung will vielmehr Druck auf die Lampenhersteller ausüben, energieeffizientere Produkte auf den Markt zu bringen. Dabei soll laut Energie-Kommissar Andris Piebalgs den Wünschen und Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten hinsichtlich Funktionalität, Ästhetik und gesundheitlicher Unbedenklichkeit Rechnung getragen werden.
Präsentation der EU-Verordnung Der damals für Energie zuständige Kommissar Andris Piebalgs: "Diese bahnbrechende Maßnahme ist ein deutlicher Beleg für die Entschlossenheit der EU, ihre Energieeffizienz- und Klimaschutzziele zu erreichen."
Es ist also nicht nur von der Abschaffung der Glühbirne die Rede, sondern auch von gesteigerten Anforderungen der alternativen Leuchtmittel, wie etwa Energieeffizienz, Lebensdauer, Lichttemperatur, Reaktionszeit, Quecksilbergehalt, UV-Anteil und vieles mehr. Die Ökodesign-Richtlinie ist, wie auch der Klimapakt, Teil der europäischen Energiepolitik.
Als Alternativen stehen Energiesparlampen auf Basis von Leuchtstoffröhren zur Auswahl sowie Halogenglühbirnen und LED-Lampen (Light Emitting Diode). Sie sind je nach Bereich als vollwertiger Ersatz zur Glühbirne einsetzbar:
Überall dort, wo man viel Licht braucht und die Lampen über längere Zeit hindurch brennen, sind Leuchtstofflampen zu empfehlen. Das Energie-Einsparungspotenzial ist bei 75 Prozent gegenüber vergleichbaren Glühbirnen sehr hoch. Es gibt aber auch einige Nachteile. So sind Herstellung und Entsorgung aufwändiger und somit umweltbelastender als Glühbirnen. Vor allem der Quecksilbergehalt der Leuchtmittel steht in der Kritik. Andererseits haben sie eine längere Lebensdauer.
Auch der Wohlfühlfaktor ist eingeschränkt: Die Farbtemperatur und das Lichtspektrum entsprechen nicht immer dem warmen Licht einer Glühbirne. Zudem handelt es sich um ein pulsierendes und diffus strahlendes Licht, das von vielen Menschen als ungewohnt und unangenehm empfunden wird.
Halogen-Lampen sind eine technische Weiterentwicklung der Glühbirne, weshalb sie als gleichwertiger Ersatz überall dort zu empfehlen sind, wo gewohnte Lichtverhältnisse gefragt sind - begonnen von der Leselampe bis hin zum Kristallluster. Aufgrund der kleinen Bauweise lassen sich Halogenlampen auch in die Bauform herkömmlicher Glühbirnen einpassen - weshalb sie als "retrofit" bezeichnet werden.
Bei der normalen Stromspannung von 230 Volt haben herkömmliche Halogenlampen allerdings ein sehr bescheidenes Einsparungspotenzial von 15 Prozent, weshalb es auch hier schrittweise zu einem Auslaufen dieser Modelle kommt. Xenon-hältige Lampen sowie Lampen mit Infrarot-Beschichtung im Niedervolt-Bereich (12 Volt) erreichen hingegen die notwendig Effizienzklasse C oder B.
Große Hoffnungen setzt die Kommission auch auf die LED-Technik, die in den vergangenen Jahren einen echten Entwicklungsschub erlebte. Die kleinen Lämpchen, die bis vor kurzem nur ein einfärbiges Licht erzeugen konnten, werden in gebündelter Form bereits als Lampen-Ersatz angeboten. Zwar ist die Helligkeit und das eher als kalt empfundene Licht noch gewöhnungsbedürfig. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass LED-Lampen in der Zukunft den gewohnten Eigenschaften der Glühbirne in Bezug auf Lichttemperatur und Leuchtverhalten bei ähnlich hohem Einsparungspotenzial wie bei den Leuchtstofflampen nahe kommen werden. So hat ein Hersteller Anfang des Jahres angekündigt, eine LED-Lampe mit einer Helligkeit von 900 Lumen Lichtstrom und einer Leitungsaufnahme von zehn Watt zu entwickeln. Das entspricht etwa einer 75 Watt-Glühbirne oder einer Energiesparlampe mit 17 Watt.
Die EU-Kommission erhofft sich nach Vollendung des Stufenplanes eine jährliche Einsparung von 40 Tera-Wattstunden sowie eine Verringerung der CO2-Emissionen um 15 Millionen Tonnen. 40 Tera-Wattstunden entsprechen laut Angaben der Kommission ungefähr dem Stromverbrauch Rumäniens oder dem von elf Millionen europäischen Haushalten.
Ein durchschnittlicher Haushalt spart den Berechnungen der Kommission zufolge dabei zwischen 25 bis 50 Euro jährlich, wobei der höhere Preis von Energiesparlampen bereits berücksichtigt ist.
Für die Einführung energieeffizienter Lampen sieht die Verordnung einen Stufenplan mit mehreren Etappen vor. Die erste Stufe begann am 1. September 2009.
Von der Regelung ausgenommen sind Speziallampen etwa für medizinische oder fototechnische Zwecke sowie "Spotlampen", für die eine eigene Verordnung in Planung ist.
Humphry Davy erfand vor gut 200 Jahren (1809) das Prinzip der Bogenlampe und somit den Vorgänger der Glühbirne. Erst 1880 gelang es Thomas Alva Edison eine kommerziell verwertbare Glühbirne herzustellen. Dabei wird ein Glühfaden oder eine Glühwendel, die sich entweder in einer Vakuumkapsel oder in einer Schutzatmosphäre befindet, unter Spannung gesetzt. Dadurch entsteht Licht und Wärme. Der Anteil der Energie, der tatsächlich in Licht umgewandelt wird, beträgt keine fünf Prozent. Damit erreichen sie allenfalls die Energieeffizienzklasse E.
Hier wird durch eine Zündung Gas ionisiert und zum Leuchten gebracht. Durch eine Wechselspannung - daher das Flimmern - bleibt der Plasmazustand des Gases aufrecht und die Lampe leuchtet. Das Prinzip wird in unterschiedlichsten Formen von der Leuchtstoffröhre bis zu Lampen in Glühbirnenform angewandt.
Halogenglühlampen sind eine Weiterentwicklung der herkömmlichen Glühbirnen und haben dadurch ähnliche Eigenschaften. Zwischen dem Glühfaden und dem Halogen Iod besteht eine Wechselwirkung, wodurch der Glühfaden belastbarer wird. Dadurch kann mit weniger Energie mehr Licht erzeugt werden, allerdings auch mehr Wärme.
Bei der üblichen Spannung von 230 Volt erreichen gewöhnliche Halogenlampen im besten Fall nur die Energieeffizienzklasse D. Halogenlampen im Niedervolt-Bereich (12 Volt) befinden sich weitgehend in der vorerst erforderlichen Klasse C. Verbesserte Techniken wie Xenon-hältige oder Infrarot-beschichtete Lampen schaffen Klasse B. Letztere erreichen bei weniger Energie eine höhere Temperatur, da infrarotes Licht und somit Wärme mithilfe einer inneren Beschichtung zur Glühwendel zurückreflektiert wird.
Eine LED (Light Emitting Diode) ist ein spezieller Halbleiter, der - unter Spannung gesetzt - Elektronen zum Fließen und zum Leuchten anregt. Dabei entsteht nur sehr wenig Wärme. Allerdings ist das Lichtspektrum von LED bislang noch sehr eingeschränkt und entspricht somit nicht den gewohnten Lichtverhältnissen. Die Leistungsfähigkeit einer Diode ist ebenfalls gering, wodurch zurzeit nur durch Bündelungen von Leuchtdioden eine brauchbare Lichtquelle hergestellt werden kann.
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