Irland sagt "Ja" zum EU-Reformvertrag

Die Bevölkerung von Irland sprach sich mit 67,13 Prozent für den Reformvertrag von Lissabon aus, 32,87 Prozent stimmten dagegen.

Erstellt am 3. Oktober 2009
Bundespressedienst/uw

Dublin Castle, Irland

Irland Referendum Irland sagt "Ja" zum EU-Reformvertrag (© European Communities)

Am 2. Oktober 2009 gingen die Wählerinnen und Wähler in Irland zum zweiten Mal zu den Urnen, um über den EU-Reformvertrag abzustimmen. Die Auszählung der abgegebenen Stimmen ergab eine Zustimmung von 67,13 Prozent, 32,87 Prozent stimmten gegen den Vertrag. Die Wahlbeteiligung lag bei 59 Prozent der Wahlberechtigten. Irland hatte im Vorjahr dem EU-Reformvertrag mit einem deutlichen "Nein"-Votum eine Absage erteilt. Seither wurden einige Nachbesserungen vorgenommen, um den Anliegen der irischen Bevölkerung entgegen zu kommen.

Änderungen im EU-Vertrag

Der EU-Reformvertrag wurde am 13. Dezember 2007 während eines Gipfels in Lissabon von den Staats- und Regierungsspitzen der EU unterzeichnet. Er zielt darauf ab, den Entscheidungsprozess in der erweiterten EU zu verbessern. So soll das Abstimmungsrecht im Rat reformiert und die Rolle der nationalen Parlamente gestärkt werden. Der Vertrag schafft zudem die neuen Posten des Ratspräsidenten und des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik.

Um Irland entgegen zu kommen, soll nun auch künftig jedes EU-Land einen Kommissar oder eine Kommissarin stellen können. Ursprünglich war vorgesehen, dass nur noch zwei Drittel der EU-Staaten nach einem Rotationsprinzip Kommissare stellen. Den Iren wurde außerdem zugesichert, dass das irische Abtreibungsverbot durch den Vertrag ebenso unangetastet bleibt wie die Steuerpolitik und die Neutralität in Militärfragen.

Nächste Schritte

Erst wenn alle 27 EU-Mitgliedstaaten den Vertrag von Lissabon ratifiziert haben, tritt er in Kraft. Nach der irischen Zustimmung ist nun noch die Ratifizierung in Polen und Tschechien ausständig. Die Präsidenten der beiden Länder wollten zunächst die Haltung der Iren abwarten, bevor sie ihre Zustimmung zum Vertrag geben. In Tschechien muss außerdem noch über eine Klage beim Verfassungsgericht gegen das Abkommen entschieden werden.