EU-Reformvertrag – Der Weg ist frei

Nachdem der tschechische Verfassungsgerichtshof den Weg für den Vertrag von Lissabon freigegeben hat, unterschrieb nun auch Václav Klaus – damit könnte der Reformvertrag wie geplant mit 1. Dezember in Kraft treten. "Der Vertrag steht im Einklang mit der tschechischen Verfassung". Das bestätigten die Richter am Brünner Verfassungsgerichtshof am 3. November 2009 zum nunmehr zweiten Mal. Am Nachmittag teilte wiederum Václav Klaus mit, dass er unterschrieben hätte.

Erstellt am: 3. November 2009
Bundespressedienst/chö

Václav Klaus

Václav Klaus Präsident der Tschechischen Republik (© Europäisches Parlament)

Monatelang verzögerte Tschechiens Präsident Václav Klaus das Inkrafttreten des Reformvertrags. Er weigerte sich standhaft, seine Unterschrift unter das vom Prager Parlament bereits ratifizierte Vertragswerk zu setzen. Zwei Mal beschäftigten ihm nahestehende Gruppierungen den Verfassungsgerichtshof mit der Frage, ob "Lissabon" nicht im Widerspruch mit der Verfassung der Republik stehe – zweimal lautete die Antwort Nein. Zuletzt verlangte der Präsident, dass die im Vertrag vorgesehene Grundrechtecharta in Tschechien künftig keine Anwendung finden soll (ähnliches gilt auch für das Vereinigte Königreich und Polen). Auch diesem Wunsch stimmten die Staats- und Regierungsspitzen der Union bei ihrem Gipfel am 29. und 30. Oktober in Brüssel zu. Nun fehlte tatsächlich nur noch die Unterschrift des Herrn auf der Prager Burg, um den Vertrag zum Leben zu erwecken.

Das Personalkarussell dreht sich bereits

Mit dem Vertrag von Lissabon gibt sich die Europäische Union eine Neuordnung ihrer Institutionen. Dazu werden zwei neue, mächtige Positionen geschaffen. Einerseits wird es eine Präsidentin bzw. einen Präsidenten des Europäischen Rates geben, die bzw. der zweieinhalb Jahre lang den Vorsitz im Gremium der Staats- und Regierungsspitzen führen wird. Der halbjährlich wechselnde Vorsitz ist damit Geschichte. Weiters wird der Posten einer Hohen Vertreterin bzw. eines Hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitikgeschaffen. Er oder sie wird die außenpolitische Stimme der Union und soll den dereinst vom damaligen US-Außenminister Henry Kissinger geäußerten Wunsch nach EINEM Ansprechpartner in der Union erfüllen. Die Hohe Vertreterin/der Hohe Vertreter wird gleichzeitig auch Vizepräsidentin/Vizepräsident der Kommission. Mit beiden Funktionen will die EU ein Stück weit ihren Ruf abbauen, ein anonymer Apparat zu sein und vielmehr künftig nach innen wie nach außen Identifikationsfiguren haben, die mit den anderen internationalen Partnern auf Augenhöhe verhandeln.

Am 19. November 2009 wählten die Staats- und Regierungsoberhäupte der 27 EU-Länder Herman van Rompuy zum neuen Ratspräsidenten und Catherine Ashton zur Hohe Vertreterin.

Seinen Job bereits sicher hat der neue alte Präsident der Kommission, José Manuel Barroso. Wie schon bisher wird auch künftig jeder Mitgliedsstaat seinen eigenen Kommissar stellen. Ursprünglich war ja die Verkleinerung der Kommission geplant, sodass einige Staaten in diesem Gremium nicht mehr vertreten gewesen wären. Als eines der Zugeständnisse an Irland wurde dieses Vorhaben vor dem zweiten Referendum fallen gelassen.

Die Entscheidungen über diese wichtigen Personalfragen wollen die Staats- und Regierungsspitzen der Union bei einem Sondergipfel diskutieren, der noch im November stattfinden soll. Österreich hat am 3. November 2009 Wissenschaftsminister Johannes Hahn als seinen Kommissar nominiert.

Ende November 2009 stellte EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso die zweite EU-Kommission unter seiner Führung vor.

Die Hürden auf dem Weg zu Lissabon

29. Mai und 1. Juni 2005 – gescheiterte Referenden in Frankreich und den Niederlanden
In Volksabstimmungen lehnen zuerst die Franzosen und wenige Tage später auch die Niederländer den Vertrag über eine Europäische Verfassung ab. Damit scheitert der Vorgänger zum heutigen Vertrag von Lissabon

13. Dezember 2007 – EU beschließt den Vertrag von Lissabon
Auf ihrem Gipfeltreffen in Lissabon unterschreiben die Staats- und Regierungsspitzen der Union den neuen Vertrag von Lissabon. Er ersetzt den gescheiterten Verfassungsvertrag und soll die EU für die Zukunft institutionell handlungsfähiger machen. Der Vertrag muss jetzt von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. In Irland muss das Volk befragt werden. Überall anders entscheiden die nationalen Parlamente.

13. Juni 2008 – Irland sagt Nein zu Lissabon
Nach dem Nein der Franzosen und Niederländer im ersten Versuch, sind es nun die Iren die die Reform der Union an den Rand des Scheiterns führen. In einer Volksabstimmung sagen 53,4 Prozent Nein zum Vertrag von Lissabon.

2. Oktober 2009 – Grünes Licht von der grünen Insel
Die Iren stimmen ein zweites Mal über den Vertrag von Lissabon ab. Zugeständnisse im Vertragstext aber auch die schwere Wirtschaftskrise sorgen diesmal für ein überraschen klares Ja. 67,1 Prozent der Iren stimmen diesmal zu.

10. Oktober 2009 – Auch Polen macht den Weg frei
In einem prunkvollen Festakt setzte der polnische Präsident Lech Kaczyński am 10. Oktober 2009 seine Unterschrift unter den Vertrag von Lissabon. Auch die EU-Spitzen Kommissionspräsident José Manuel Barroso, EU-Parlamentspräsident Jerzy Buzek und EU-Ratspräsident Fredrik Reinfeldt reisten nach Warschau, um bei der feierlichen Unterzeichnung im Präsidentenpalast dabei zu sein. Kaczyński hatte seine Unterschrift vom positiven Ausgang des irischen Referendums abhängig gemacht. Beide Kammern des polnischen Parlaments hatten den EU-Reformvertrag bereits im vergangenen Jahr bestätigt. Trotz zahlreicher Appelle aus dem In- und Ausland hatte der Präsident bis zu diesem Zeitpunkt seine Unterschrift verweigert.

3. November 2009 – Im Einklang auch mit der tschechischen Verfassung
Zum zweiten Mal bestätigt der tschechische Verfassungsgerichtshof, dass der Vertrag von Lissabon im Einklang mit der tschechischen Verfassung steht. Eine Klage mehrerer EU-skeptischer Senatoren des tschechischen Parlaments wird abgewiesen. Präsident Václav Klaus hatte bereits im Vorfeld des Schiedsspruchs angekündigt, für diesen Fall seinen Widerstand gegen den Reformvertrag aufzugeben und diesen in Bälde zu unterschreiben.