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Beurteilung der Verhandlungsergebnisse
Erstellt am: 21. Dezember 2009Bundespressedienst
Am 19. Dezember 2009, um exakt 10.39 Uhr, war es dann doch soweit. Nachdem die meisten Staats- und Regierungsspitzen das Bella Center in Kopenhagen bereits verlassen hatte (auch Österreichs Bundeskanzler Werner Faymann hatte gerade als einer der letzten Heads of States der EU-Staaten die Rückreise nach Wien angetreten), schickten die auf der Kopenhagener Klimakonferenz (COP15) verbliebenen Beamten erste SMS in alle Welt: "nach langen konsultationen nun eine lösung!", sandte Österreichs Chefverhandler auf Beamtenebene ("sherpa") im Auftrag des Bundeskanzleramtes aus. Damit war klar: Der Prozess bleibt aufrecht, die nächste Klimaschutzkonferenz COP16 (Conference of Parties, Vertragsstaatenkonferenz des Klimaschutzabkommens) in Mexiko kann vorbereitet werden.
Kopenhagen 2009 Die hohen Erwartungen, allen voran jene der NGOs, konnten nicht erfüllt werden. (© Europaen Communities)
Im Folgenden finden Sie eine Bewertung des Ergebnisses durch das Verhandlungsteam des Bundeskanzleramtes. Doch es dauerte noch bis 15:40 Uhr, bis es hieß per Text-Message: "ende gut, alles gut: die internationale konferenz hat soeben die beiden noch offenen verfahrensbeschlüsse gefasst. der klimaschutzprozess kann fortgesetzt werden."
Bundeskanzler Werner Faymann sagte bereits nach dem letzten Treffen der Heads of States um zwei Uhr früh am Samstag: "Ein wichtiger Schritt wurde getan, es war richtig, dass die Staats- und Regierungsspitzen zum größten Teil bis Samstagfrüh in Kopenhagen geblieben sind, um ein Abkommen zu ermöglichen und die Sache in Bewegung zu halten. Doch der nächste Schritt muss auch klar sein: Es müssen nun auch rechtsverbindliche Übereinkünfte zum Schutz des Weltklimas und zur Reduktion der Treibhausgase getroffen werden."
Zunächst muss aus Wiener Sicht aber auch deutlich festgehalten werden: Der in Kopenhagen erzielte politische Minimalkompromiss ist weit hinter den Erwartungen geblieben, nicht nur der NGOs, der vielen – unmittelbar durch den Klimawandel gefährdete – Entwicklungsländer, aber auch der EU. Sie alle hatten ein umfassendes, globales, rechtsverbindliches Übereinkommen mit vergleichbaren und fairen Emissionsreduktionszielen und Maßnahmen aller Länder sowie mit ausreichender mittelfristiger finanzieller Unterstützung der Entwicklungsländer gefordert. Trotzdem sollen – auch aus einer weiteren zeitlichen Perspektive – schon jetzt die positiven Aspekte dieses ersten kleinen, aber wichtigen, Schrittes im Kampf gegen den Klimawandel hervorgehoben werden, so die Experten des Bundeskanzleramtes.
Denn beim Problem des Klimawandels handelt es sich wahrscheinlich um das bisher komplexeste Problem der Menschheitsgeschichte – sozial, ökologisch und wirtschaftlich. Es ist auf politischer und gesellschaftlicher Ebene zu lösen. Dies zeigen schon die Diskussionen auf nationaler Ebene und umso mehr die Konflikte zwischen den Staaten und Regionen dieser Welt mit teilweise äußerst weit auseinander liegenden Entwicklungsniveaus, mit äußerst unterschiedlichen sozioökonomischen Strukturen und Interessenslagen.
Die Bedeutung des Themas manifestiert sich unter anderem dadurch, dass die wesentlichen klimapolitischen Beschlüsse der EU seit Anfang 2007 im Gegensatz zu früher (Ministerebene) auf Ebene der Staats- und Regierungsoberhäupte getroffen werden. Dies war nun in Kopenhagen nach 15 Jahren globaler Klimaverhandlungen auf Beamten- und Ministerebene zum ersten Mal auch auf der UN-Ebene der Fall. Somit ist allein die Tatsache, dass sich Staats- und Regierungsspitzen mit diesem langfristigen Thema so konkret und in Auseinandersetzung mit ihren Amtskolleginnen und Amtskollegen befassen, positiv zu sehen.
Obwohl die Erwartungen im Moment nicht erfüllt wurden und werden, ist es sehr positiv, dass das Copenhagen Accord alle wesentlichen Themen anspricht und die beiden existierenden, umfassenden Verhandlungsprozesse unter der Klimarahmenkonvention und dem Kyoto-Protokoll mit Blick auf die COP 16 in Mexico City (voraussichtlich Dezember 2010) fortgesetzt werden. Die Nichtfortsetzung des Prozesses wäre die schlimmste denkbare Möglichkeit gewesen.
Inhaltlich positiv ist, dass das Ziel, die globale durchschnittliche Erderwärmung unter zwei Grad Celsius gegenüber vorindustriellem Niveau zu halten, erstmalig auf globaler Ebene anerkannt wurde. Weiters nennt der Copenhagen Accord zum ersten Mal konkrete mittelfristige (2020) Emissionsreduktionsziele- und Angebote auch der Industrieländer, die nicht das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben (wie die USA) sowie Treibhausgasreduktionsmaßnahmen der Entwicklungs- und großen Schwellenländer wie China, Indien, Brasilien und Mexiko.
Wichtig ist auch die vereinbarte Fast-Start-Finanzierung (2010 bis 2012), nämlich die 30 Milliarden Dollar Kollektivverpflichtung der Industrieländer als neue und zusätzliche Mittel für Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern (inklusiver im Accord enthaltener fixer Angebote von EU, Japan und den USA, wobei das USA-Ziel aus EU-Sicht sicher weiter verbesserungswürdig ist). Weiters wurden festgehalten: das Ziel einer langfristigen Finanzierung von 100 Milliarden Dollar jährlich im Jahr 2020; eine neue multilaterale Finanzierung für Klimaanpassungsmaßnahmen durch eine effektive Fonds-Governance auf Basis gerechter Vertretung durch Industrie- und Entwicklungsländer sowie die Einrichtung eines "Kopenhagen Klimafonds" als operatives Gremium des Finanzierungsmechanimsus und eines Technologiemechanismus zur Unterstützung von Technologieentwicklung und -transfer in Entwicklungsländer(n).
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