Erweiterte Passagierrechte in der EU

Wie Flugreisende werden künftig auch Schiffspassagiere in der EU Anspruch auf Schadenersatz haben, sollte das Transportmittel mehr als 90 Minuten Verspätung haben. Nun steht nur noch für Busreisen eine Einigung zwischen EU-Parlament und Ministerrat aus.

09.07.2010
Bundespressedienst/uw

Seit 2004 haben Fluggäste aufgrund einer EU-Verordnung klare Ansprüche auf Entschädigung bei Verspätungen. Seit dem Vorjahr gilt dies auch für die Bahn. Nun wird in der EU an einer Ausweitung der Passagierrechte auf Schiffs- und Busreisen gearbeitet. Das Europäische Parlament hat bereits einer entsprechenden Verordnung für den Schiffsverkehr zugestimmt. Sie gilt für Schiffe, die mehr als zwölf Passagiere befördern – mit Ausnahme von Ausflugsfahrten. Muss man aufgrund einer Verspätung sogar übernachten, hat man Anspruch auf 80 Euro.

Die neuen Fahrgastrechte für Schiffspassagiere sollen noch im Juli vom EU-Ministerrat abgesegnet werden. Die einzelnen Mitgliedstaaten müssen dann die Verordnung nur noch in nationales Recht umsetzen.

Etwas länger wird es hingegen dauern, bis bessere Fahrgastrechte für Busreisende durchgesetzt werden können. Der Grund: Das EU-Parlament setzt sich dafür ein, dass eine solche Regelung nicht nur für den Fernbusverkehr, sondern auch für Regionalbusse gilt. In diesem Punkt sind die Verhandlungen mit dem Ministerrat noch nicht abgeschlossen. Um eine Einigung zu erzielen, könnte noch ein Vermittlungsverfahren zwischen Parlament und Ministerrat erforderlich werden.