Mehr Mitbestimmung für die nationalen Parlamente

Künftig können Nationalrat und Bundesrat EU-Vorhaben die "gelbe" oder "rote Karte" zeigen.

09.07.2010
Bundespressedienst/swe

Was bisher vom Fußballfeld bekannt war, hält nun Einzug in die europäische Politik. Die nationalen Parlamente in den EU-Mitgliedstaaten können aufgrund des seit 1. Dezember 2009 geltenden Vertrages von Lissabon EU-Vorhaben die "gelbe" oder "rote Karte" zeigen. Das österreichische Parlament hat diese Neuerungen nun verfassungsrechtlich umgesetzt – National- und Bundesrat sind so stärker in EU-Gesetzgebungsprozesse eingebunden.

Damit das österreichische Parlament seine neuen Rechte auch ausüben kann, war eine Änderung der Bundesverfassung ("Lissabon-Begleitnovelle") notwendig, die vom Plenum des Nationalrates am 8. Juli 2010 beschlossen wurde. Für diese Änderung sprachen sich SPÖ, ÖVP, Grüne und das BZÖ aus. Laut dem Vorsitzenden des Verfassungsausschusses, Peter Wittmann, handelt es sich um die vermutlich größte Verfassungsreform seit 1929, die vom österreichischen Parlament selbst auf den Weg gebracht und erarbeitet wurde.

Entscheidungen möglichst nah an den Bürgerinnen und Bürgern

Was sich hinter dem sperrigen Titel "Subsidiarität" (Artikel 5 Vertrag über die Europäische Union) verbirgt, ist eine stärkere Einbeziehung von Staaten und Regionen in die EU-Gesetzgebung. "Subsidiarität" bedeutet, kurz gefasst, dass die Europäische Union erst dann tätig werden soll, wenn Vorhaben auf Ebene der Staaten, Länder und Gemeinden nicht effektiver durchgeführt werden können. So soll gesichert werden, dass die EU möglichst bürgerinnen- und bürgernah agiert und zuerst Lösungen auf lokaler und regionaler Ebene gesucht werden. Erst wenn das nicht funktioniert, "wandert" das Vorhaben auf die europäische Ebene. Und um die EU-Gesetzesvorhaben prüfen und kontrollieren zu können, wurden die "gelben" und "roten Karten" geschaffen.

gelbe und rote Karte in leicht verschränkter Teildarstellung

Gelbe und rote Karten – bald nicht nur für Regelverstöße auf dem Fußballfeld, sondern im österreichischen Parlament auch für mangelhafte EU-Gesetzesvorhaben.
(© BPD/rog)

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

  • "Gelbe Karte": Sobald ein EU-Gesetzesvorhaben vorliegt, muss die Europäische Kommission dieses direkt und unverzüglich an die nationalen Parlamente – in Österreich an National- und Bundesrat – weiterleiten. Sind die nationalen Parlamente der Meinung, dass das Vorhaben gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt, können sie innerhalb von acht Wochen Einspruch erheben. In Österreich beschließen das National- und Bundesrat mit einfacher Mehrheit ("Subsidiaritätsrüge"). Sagt ein Drittel der 27 nationalen Parlamente "nein" zum Vorhaben, so bedeutet das die "gelbe Karte" für die Kommission – sie muss ihren Vorschlag überdenken. Die Kommission kann das Gesetzesvorhaben dann in weiterer Folge entweder beibehalten, ändern oder zurückziehen.
  • "Rote Karte": Wenn sogar die Hälfte aller Parlamente in den Mitgliedsländern binnen acht Wochen gegen einen Rechtsakt Einspruch erhebt, muss die Kommission eine begründete Stellungnahme vorlegen, warum sie keinen anderen Vorschlag ausgearbeitet hat. Eine einfache Mehrheit im Europäischen Parlament oder die Mehrheit von 55 Prozent der Ratsmitglieder genügen dann, damit der Gesetzesentwurf zu Fall gebracht wird.
  • Klage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH): Ist ein Gesetzesakt der EU schon erlassen worden, können National- und Bundesrat mit einfacher Mehrheit innerhalb von zwei Monaten eine "Subsidiaritätsklage" an den EuGH erheben. Der Nationalrat hat dieses Recht in allen Sachgebieten, der Bundesrat hingegen nur bei Angelegenheiten, die die österreichischen Bundesländer betreffen.
  • "Brücken-Klausel" oder "Passerelle": Diese Regelung sieht vor, dass in bestimmten Sachgebieten (etwa in der Umwelt- oder Sozialpolitik der EU) vom Einstimmigkeitsprinzip zu Mehrheitsbeschlüssen im Ministerrat übergegangen werden kann. Die nationalen Parlamente haben neuerdings die Möglichkeit, innerhalb von sechs Monaten Widerspruch einzulegen ("Veto"). In Österreich geschieht dies durch eine einfache Mehrheit im National- und Bundesrat. Für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU gilt dieses Vetorecht allerdings nicht.
  • EU-Informationsgesetz: Bis Ende 2010 will das österreichische Parlament zudem ein eigenes EU-Informationsgesetz ausarbeiten. Darin soll im Detail geregelt werden, wie die Bundesregierung künftig National- und Bundesrat über die aktuellen Ereignisse in der EU informiert. Bereits jetzt berichtet die Regierung dem Parlament jeweils zu Jahresbeginn über die geplanten Vorhaben der EU. Das soll nun auch gesetzlich verankert werden.

Die Änderungen bedeuteten nicht nur eine Stärkung der Rolle der nationalen Parlamente in der EU (erstmals wird ihre Rolle als "Schiedsrichter" in einem EU-Vertragstext explizit verankert), sondern auch die Möglichkeit zu einer verstärkten Zusammenarbeit der Parlamente über die Grenzen der Mitgliedsländer hinweg. Das Verfahren kann nämlich nur dann erfolgreich sein, wenn die verschiedenen Parlamente rasch Informationen austauschen und engen Kontakt halten – und im Fall des Falles die "gelbe" oder gar die "rote Karte" zücken.

Webtipps:

Die Lissabon-Begleitnovelle im Wortlaut

Hintergrund: Wie ist das österreichische Parlament in die EU-Gesetzgebung eingebunden?

Der Vertrag von Lissabon im Wortlaut