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Mit 1. Mai 2011 öffnet Österreich seinen Arbeitsmarkt für acht weitere EU-Staaten. Die Regierung setzt dabei auf ein Anti-Dumping-Gesetz und möchte die Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten künftig durch eine "Rot-Weiß-Rot Card" regeln.
22.02.2011Bundespressedienst/bpd/swe
Bis 30. April 2011 läuft noch die "Schonfrist", dann aber ist es soweit: Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus acht Staaten Mittel- und Osteuropas, die 2004 der EU beigetreten sind, können ab 1. Mai 2011 uneingeschränkt in Österreich arbeiten. Bisher gelten in Österreich und Deutschland noch Übergangsfristen. Diese Übergangsregelungenim Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit wurden 2004 für maximal sieben Jahre in den Beitrittsverträgen vereinbart.
Mit 30. April 2011 laufen die Übergangsregeln für den österreichischen Arbeitsmarkt aus. (© European Commission)
Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, egal ob aus Österreich oder den EU-Mitgliedsländern, gelten in Österreich schon jetzt die gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen. Die so genannte EU-Entsenderichtlinie stellt nämlich sicher, dass Arbeitskräfte aus einem anderen Land, die in Österreich arbeiten, zu den in Österreich geltenden Lohn- und arbeitsrechtlichen Mindestbedingungen in punkto Lohn, Urlaub oder Arbeitszeit beschäftigt werden. In der Praxis wird dies gerade in sensiblen Branchen wie dem Bau oder der Gastronomie aber nicht immer eingehalten: Arbeitskräfte werden etwa nicht korrekt angestellt oder versichert bzw. unter dem Kollektivvertrag bezahlt. Gerade durch das Auslaufen der Übergangsfristen könnte es in Österreich zu einer Zunahme von Sozial- und Lohndumping kommen. Um dem zuvorzukommen und Dumping künftig besser bekämpfen zu können, hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) ein "Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz" erarbeitet.
Durch dieses Gesetz können Unternehmen verstärkt kontrolliert werden, ob sie das österreichische Lohnniveau einhalten. Die Kontrolle erfolgt durch die Gebietskrankenkassen und die im Finanzministerium angesiedelte "Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung" (KIAB). Drastische Strafen bis zu 50.000 Euro und ein drohendes Verbot der Geschäftstätigkeit sollen für eine abschreckende Wirkung auf die Firmen sorgen. Das Gesetz gilt nicht nur für ausländische Unternehmen in Österreich, sondern auch für Firmen in österreichischem Besitz. Bislang, rechnet das Sozialministerium vor, entstehen der Republik durch Lohn- und Sozialdumping jährlich 445 Millionen Euro Schaden. Die Hälfte davon ist "hausgemacht" - wird also von inländischen Unternehmen verursacht.
Der Begutachtungsentwurf passierte am 21. Februar 2011 den Ministerrat.
Am selben Tag wurde im Ministerrat auch die Einführung einer "Rot-Weiß-Rot Card" beschlossen. Sie soll ab Juli 2011 die Zuwanderung von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten regeln. Kern der "Rot-Weiß-Rot Card" ist der Zuzug nach Bedarf. Das heißt, es sollen nur jene Arbeitskräfte nach Österreich zuwandern können, die auch am Arbeitsmarkt gebraucht werden. Zusätzlich regeln Kriterien wie Sprachkenntnisse und fachliche Qualifikationen künftig die Zuwanderung. Für diese Kriterien werden Punkte vergeben, die das Zuwanderungssystem transparenter und objektiver machen sollen. Auch für den Familienzuzug sowie für Studierende soll es einfachere Regeln geben; Familienangehörige dürfen etwa nach drei Monaten nachkommen und erhalten Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Karte wird zunächst für ein Jahr ausgestellt. Danach kann sie für drei und schließlich für fünf Jahre verlängert werden.
Gelten soll die "Rot-Weiß-Rot Card" für drei Beschäftigungsgruppen von Nicht-EU-Staatsbürgern:
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