Kampf gegen Sozial- und Lohndumping

Mit 1. Mai 2011 öffnet Österreich seinen Arbeitsmarkt für acht weitere EU-Staaten. Die Regierung setzt dabei auf ein Anti-Dumping-Gesetz und möchte die Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten künftig durch eine "Rot-Weiß-Rot Card" regeln.

22.02.2011
Bundespressedienst/bpd/swe

Bis 30. April 2011 läuft noch die "Schonfrist", dann aber ist es soweit: Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus acht Staaten Mittel- und Osteuropas, die 2004 der EU beigetreten sind, können ab 1. Mai 2011 uneingeschränkt in Österreich arbeiten. Bisher gelten in Österreich und Deutschland noch Übergangsfristen. Diese Übergangsregelungen
im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit wurden 2004 für maximal sieben Jahre in den Beitrittsverträgen vereinbart.

Bauarbeiter

Mit 30. April 2011 laufen die Übergangsregeln für den österreichischen Arbeitsmarkt aus. (© European Commission)

Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, egal ob aus Österreich oder den EU-Mitgliedsländern, gelten in Österreich schon jetzt die gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen. Die so genannte EU-Entsenderichtlinie stellt nämlich sicher, dass Arbeitskräfte aus einem anderen Land, die in Österreich arbeiten, zu den in Österreich geltenden Lohn- und arbeitsrechtlichen Mindestbedingungen in punkto Lohn, Urlaub oder Arbeitszeit beschäftigt werden. In der Praxis wird dies gerade in sensiblen Branchen wie dem Bau oder der Gastronomie aber nicht immer eingehalten: Arbeitskräfte werden etwa nicht korrekt angestellt oder versichert bzw. unter dem Kollektivvertrag bezahlt. Gerade durch das Auslaufen der Übergangsfristen könnte es in Österreich zu einer Zunahme von Sozial- und Lohndumping kommen. Um dem zuvorzukommen und Dumping künftig besser bekämpfen zu können, hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) ein "Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz" erarbeitet.

Durch dieses Gesetz können Unternehmen verstärkt kontrolliert werden, ob sie das österreichische Lohnniveau einhalten. Die Kontrolle erfolgt durch die Gebietskrankenkassen und die im Finanzministerium angesiedelte "Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung" (KIAB). Drastische Strafen bis zu 50.000 Euro und ein drohendes Verbot der Geschäftstätigkeit sollen für eine abschreckende Wirkung auf die Firmen sorgen. Das Gesetz gilt nicht nur für ausländische Unternehmen in Österreich, sondern auch für Firmen in österreichischem Besitz. Bislang, rechnet das Sozialministerium vor, entstehen der Republik durch Lohn- und Sozialdumping jährlich 445 Millionen Euro Schaden. Die Hälfte davon ist "hausgemacht" - wird also von inländischen Unternehmen verursacht.

Der Begutachtungsentwurf passierte am 21. Februar 2011 den Ministerrat.

Am selben Tag wurde im Ministerrat auch die Einführung einer "Rot-Weiß-Rot Card" beschlossen. Sie soll ab Juli 2011 die Zuwanderung von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten regeln. Kern der "Rot-Weiß-Rot Card" ist der Zuzug nach Bedarf. Das heißt, es sollen nur jene Arbeitskräfte nach Österreich zuwandern können, die auch am Arbeitsmarkt gebraucht werden. Zusätzlich regeln Kriterien wie Sprachkenntnisse und fachliche Qualifikationen künftig die Zuwanderung. Für diese Kriterien werden Punkte vergeben, die das Zuwanderungssystem transparenter und objektiver machen sollen. Auch für den Familienzuzug sowie für Studierende soll es einfachere Regeln geben; Familienangehörige dürfen etwa nach drei Monaten nachkommen und erhalten Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Karte wird zunächst für ein Jahr ausgestellt. Danach kann sie für drei und schließlich für fünf Jahre verlängert werden.

Gelten soll die "Rot-Weiß-Rot Card" für drei Beschäftigungsgruppen von Nicht-EU-Staatsbürgern:

  • Hochqualifizierte (geplant ab Mai 2011): Hochqualifizierte Arbeitskräfte (etwa Managerinnen, Manager oder Akademikerinnen und Akademiker, die in Österreich ein Studium abgeschlossen haben) sollen quasi nach Österreich "eingeladen" werden. Sie können ungehindert nach Österreich zuwandern
  • auch ohne feste Jobzusage in der Tasche. Finden sie innerhalb von sechs Monaten keine Anstellung, erlischt die Aufenthaltsgenehmigung wieder.
  • Schlüsselarbeitskräfte (geplant ab Mai 2012): Diese dürfen in Österreich nur dann arbeiten, wenn sich keine einheimische Arbeitskraft findet ("Ersatzkräfte"). Für diese Gruppe gelten zudem weitere Auflagen: So müssen sie bereits eine Jobzusage in Österreich haben und einen Mindestlohn verdienen (2055 Euro brutto pro Monat; über 30-Jährige mindestens 2466 Euro brutto).
  • Beschäftigte in Mangelberufen (geplant ab Mai 2012): Dies sind jene, die dringend gesucht werden – der aktuelle Bedarf soll von Sozialpartnern und Regierung gemeinsam ermittelt werden. Weiters werden mittels Punktesystem Kriterien wie Sprachkenntnisse, Alter, Berufserfahrung und Qualifikation berücksichtigt.

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