Wächter über den Wettbewerb

Badezimmerausstatter, Kaffeeröster, Speicherkartenproduzenten, Wurstfabrikanten, Autoglashersteller, Tierfutteranbieter, Bananenimporteure Stahlkonzerne, Energieerzeuger – die Liste der Übeltäter in Kartelldelikten ist lang. Den Schaden verbotener Absprachen – etwa künstlich hochgehaltene Preise – tragen europäische Konsumentinnen und Konsumenten. Die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission verfolgt daher illegale Preisabsprachen auf europäischer Ebene und wacht darüber, dass der in der Regel preismindernde Wettbewerb auf dem EU-Markt nicht beschränkt wird.

18.08.2010
Bundespressedienst/jur

Ob Preisabsprachen zwischen Unternehmen zum Schaden von Konkurrenten und Verbrauchern, Unternehmensfusionen oder Monopolstellungen - die Wettbewerbshüter in Brüssel schreiten ein, wenn auf dem freien Markt die Bedingungen für die Beteiligten unfair werden. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verbietet Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen und andere wettbewerbsbeschränkende Praktiken (Artikel 101) sowie den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Artikel 102) – und Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können teuer werden. Die EU-Kommission darf Unternehmen Strafen bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes auferlegen. Die millionenschweren Kartellstrafen fließen in den EU-Haushalt ein. Dadurch sinken die die Beitragszahlungen der 27 Mitgliedstaaten der EU.

2009 verhängten die Brüsseler Wettbewerbshüter gegen 43 Unternehmen Bußgelder von insgesamt 1,623 Milliarden Euro. Die bislang höchste Strafe fasste 2008 ein Kartell aus, das Preise von Windschutzscheiben und Autofenster absprach. 1,83 Milliarden Euro mussten die beteiligten Unternehmen Saint-Gobain (Frankreich), Asahi (Japan), Pilkington (Großbritannien) und Soliver (Belgien) zahlen. Das Autoglas-Kartell kontrollierte in den Jahren 1998 und 2003 rund 90 Prozent des EU-Autoglasmarktes für Neuwagen und Originalteile. Allein Saint Gobain wurde zu einer Geldbuße von rund 900 Millionen Euro verurteilt, weil der Konzern zum wiederholten Male gegen das EU-Kartellrecht verstieß.

Verräter aus den eigenen Reihen

Doch um Geldstrafen zu verhängen, müssen illegale Wettbewerbsmethoden auch aufgedeckt werden. Keine einfache Aufgabe, agieren Kartelle doch gut organisiert und diskret: Bei informellen Treffen, etwa auf Flughäfen oder in Hotels, werden Absatzgebiete und Kunden untereinander aufgeteilt, Rabatte, Boni und Lieferquoten vereinbart, "Preisempfehlungen" ausgehandelt und sensible Geschäftsinformationen ausgetauscht. Um belastendes Material zu vermeiden werden diese Mauscheleien nicht protokolliert und selten schriftlich festgehalten. Dies erschwert gezielte Ermittlungen der EU-Wettbewerbshüter. Ohne Mitwirkung geständiger Kartellteilnehmenden ist es äußert mühsam, dieser Verschwiegenheit beizukommen.

Auch wenn die Kommission weiterhin auf eigene Initiative Untersuchungen durchführt, um Kartelle aufzudecken, hat sich die Kronzeugenregelung der EU als ein höchst effektives und erfolgreiches Werkzeug erwiesen, Kartelle zu knacken. Seit 1996 können geständige Kartellsünder einer Strafe entgehen oder diese deutlich mindern, wenn sie all ihre Informationen über ein noch unentdecktes Kartell uneingeschränkt offenlegen. Laut Kommission beruhen etwa 75 Prozent der Untersuchungen in Kartellsachen auf Kronzeugenanträgen. Aber: Nur wer auspackt bevor die Kommission Ermittlungen aufgenommen hat, kommt straffrei davon. Weitere Beteiligte, die später ebenfalls zur Aufklärung beitragen, müssen sich mit Bußgeld-Nachlässen von maximal 50 Prozent begnügen. "Dieser Vorteil bildet für Kartellmitglieder einen äußerst starken Anreiz, das 'Gesetz des Schweigens' zu brechen" heißt es im Jahresbericht zur Wettbewerbspolitik 2008 der EU-Kommission. Im Fall des Autoglaskartells war es die japanische Firma Asahi, die der Kommission als erstes die notwendigen Beweismittel zur Aufdeckung des Kartells lieferte.

Auf Kosten der Konkurrenz

Nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher tragen den Schaden illegaler Absprachen zwischen Unternehmen. Neben künstlich hochgehaltenen Preisen und einem beschränkten Angebot an Waren und Dienstleistungen haben Kartellverstöße auch die Verdrängung von Rivalen am Markt zur Folge. PC-Prozessorhersteller Intel räumte beispielsweise dem Elektronikeinzelhändler Media Saturn Holding erhebliche Rabatte ein, unter der Bedingung, dass dieser in allen Ländern, in denen er tätig ist, ausschließlich Rechner mit Intel-CPU verkaufe. PC-Hersteller wie Acer, Dell, Hewlett-Packard, Lenovo und NEC bekamen beachtliche Preisnachlässe, wenn sie alle oder fast alle Prozessoren von Intel bezogen. Weiters bezahlte Intel einen führenden PC-Hersteller dafür, dass dieser die Markteinführung einer Produktlinie mit dem Prozessor des größten Konkurrenten AMD verzögerte. Im Mai 2009 verhängte die EU-Kommission gegen Intel eine Kartellstrafe in Höhe von 1,06 Milliarden Euro. Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass Intel seine Marktdominanz missbrauchte, um Wettbewerber vom Markt für Hauptprozessoren zu verdrängen.

Präventives Vorgehen

Brüssel hält an seinem harten Kurs fest und setzt weiterhin auf abschreckende Maßnahmen wie hohe Geldstrafen und die Kronzeugenregelung: "Unternehmen sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Kommission ihren Kampf gegen Kartelle fortsetzen wird", mahnt EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. "Die Geldbußen werden weiterhin so hoch sein, dass sie Unternehmen davon abhalten sollten, sich überhaupt erst auf illegale Verhaltensweisen einzulassen."

Außerdem will die Kommission EU-weite Mindeststandards bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen etablieren. Geschädigte sollen die durch Verstöße gegen die EG-Wettbewerbsvorschriften entstandenen Schäden wirksamer geltend machen können. Kartell-Opfer haben zwar bereits jetzt Anspruch auf Schadenersatz. In der Praxis bekommen sie jedoch diesen nur selten. Den Grund dafür ortet die Europäische Kommission in unterschiedlichen rechtlichen Hürden vor den nationalen Gerichten der Mitgliedstaaten. In ihrem Weißbuch "Schadenersatzklagen wegen Verletzungen des EG-Wettbewerbsrechts" (3. April 2008) präsentiert sie ihre Vorstellungen wie Opfer von Verstößen gegen das EG-Wettbewerbsrecht Zugang zu wirksamen Rechtsschutzinstrumenten erhalten, damit ihre Schäden in vollem Umfang ersetzt werden. Beispielsweise schlägt die Kommission vor, dass auch indirekte Abnehmer wie Verbraucher Schadenersatzklagen einbringen können und möchte die Einführung von Gruppenklagen. Wettbewerbskommissar Almunia plant dazu für Herbst 2010 eine öffentliche Konsultation.

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Fakten:

  • Kartell im wirtschaftlichen Kontext bedeutet "Zusammenschluss von Unternehmen, die rechtlich und wirtschaftlich weitgehend selbstständig bleiben, aber durch Preisabsprachen oder Ähnliches den Wettbewerb ausschalten". (Quelle: Duden)
  • Die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission prüft große Fusionen, kämpft gegen unlauteren Wettbewerb und kontrolliert Subventionszahlungen. Zuständig für das Ressort Wettbewerb ist der Spanier Joaquín Almunia. Die Generaldirektion Wettbewerb umfasst rund 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Das EU-Kartellrecht ist im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 101 und 102) geregelt. Die EU-Kommission prüft Wettbewerbsverletzungen, die sich in mehreren Mitgliedstaaten auswirken. Bei Kartellfällen, die sich auf den Markt eines einzelnen Mitgliedstaates beschränken, obliegt die Verfolgung der jeweiligen nationalen Wettbewerbsbehörde (in Österreich: Bundeswettbewerbsbehörde). Gemeinsam mit der EU-Kommission überwachen diese die einheitliche Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts.
  • Um effektiver gegen Kartelle vorgehen zu können, schlossen sich die Kartellbehörden der 27 Mitgliedstaaten und die Kartellabteilung der Europäischen Kommission zum Europäischen Wettbewerbsnetz (European Competition Network, ECN) zusammen. Hier werden Informationen über neue Fälle ausgetauscht, um Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden. Außerdem unterrichten sie einander, bevor Entscheidungen getroffen werden, um eine einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Einen Überblick über ihre Tätigkeiten liefert die Webseite http://ec.europa.eu/competition/ecn/index_en.html.
  • Der große Erfolg der Kronzeugenregelung auf EU-Ebene führte dazu, dass 2005 auch das österreichische Wettbewerbs- und Kartellrecht novelliert wurde. Seit 1. Jänner 2006 ist nun die Kronzeugenregelung im österreichischen Recht festgeschrieben.
  • Alle Kartellentscheidungen der Kommission können vor dem Gericht der Europäischen Union angefochten werden und in der zweiten Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof.
  • Nicht alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb beschränken, widersprechen dem Kartellrecht. Vereinbaren beispielsweise Betriebe, kostspielige Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für neue Produkte gemeinsam durchzuführen, können die positiven gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen schwerwiegender sein als die Nachteile der Wettbewerbsbeschränkung.